Kinder-Richtlinie des G-BA wird neu strukturiert
Der G-BA fasste in Berlin einen entsprechenden Beschluss, der allerdings erst dann in Kraft treten wird, wenn unter anderem auch das Kinder-Untersuchungsheft („Gelbes Heft“) als Anlage der Richtlinie angepasst wurde.
Sechs Verweise vom Pädiater zum Zahnarzt
Die von der KZBV eingebrachte Forderung nach der Verankerung von Verweisen vom Pädiater zum Zahnarzt wurde mit den Stimmen der Leistungserbringer und aller Unparteiischen gegen die Stimmen des GKV-Spitzenverbandes angenommen. Somit werden in den Kinder-Richtlinien und somit auch im Kinder-Untersuchungsheft im Zeitraum der U5 (6. bis 7. Lebensmonat) bis zur U9 (60. bis 64. Lebensmonat) insgesamt sechs Verweise vom Pädiater zum Zahnarzt abgebildet.
Der G-BA hat im Jahr 2005 mit der Überarbeitung der Kinder-Richtlinie begonnen. Zunächst erfolgten mehrere Nutzenbewertungen für neue Untersuchungsverfahren, auf deren Grundlage in einem zweiten Schritt die Früherkennungsuntersuchungen für Kinder, die sogenannten U1 bis U9, überarbeitet wurden.
Eltern-Kind-Interaktion im Fokus
„Als ein wesentliches Element der Früherkennungsuntersuchungen wird die Interaktion des Kindes mit der primären Bezugsperson in den Fokus genommen. Störungen in der Eltern-Kind-Interaktion können zu Störungen in der Entwicklung mit emotionaler Unter- oder Überforderung des Kindes, aber auch zu mangelndem Schutz, mangelnder Pflege bis hin zu manifester oder drohender Vernachlässigung und/oder Misshandlung durch die Eltern führen. Die Beobachtung solcher Auffälligkeiten durch den Kinderarzt in Kenntnis der Entwicklung des Kindes, der möglicherweise vorhandenen psychosozialen Belastungsfaktoren der Familie und der klinischen Interaktionsbeobachtung des Kindes im Beisein primärer Bezugspersonen kann von hohem präventiven Wert in Hinblick auf das Kindeswohl sein“, sagte Dr. Harald Deisler, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzender des Unterausschusses Methodenbewertung.
Teilnahmekarte im Gelben Heft
Zukünftig sieht die Kinder-Richtlinie zudem vor, dass das „Gelbe Heft“ eine herausnehmbare Teilnahmekarte enthält, mit der die Eltern eine neue Möglichkeit erhalten, ihre gewissenhafte Fürsorge für das Kind gegenüber Dritten, beispielsweise an der Fürsorge beteiligten Personen oder Institutionen – etwa Kindergärten – nachzuweisen, ohne dabei die vertraulichen Informationen zu Entwicklungsständen und ärztlichen Befunden des Kindes weiterzugeben.
Die inhaltliche Überarbeitung hat eine Neustrukturierung der Richtlinie erforderlich gemacht. Weitere Beschlüsse zur Dokumentation der Früherkennungsuntersuchungen im „Gelben Heft“, zur Evaluation und zu qualitätssichernden Maßnahmen werden noch in diesem Jahr erwartet.