Zwischenbericht zu Gas und Wärme

Kommt jetzt ein Hilfsfonds für soziale Dienstleister?

pr
Die Expertenkommission der Bundesregierung hat jetzt Vorschläge für eine Gas-und Wärmepreisbremse vorgelegt. Diese soll in zwei Stufen umgesetzt werden. Angedacht ist auch ein Hilfsfonds für soziale Dienstleister wie etwa Krankenhäuser.

Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission „Gas und Wärme“ hat Anfang der Woche angesichts der wachsenden Energiekrise in einem Zwischenbericht Vorschläge für eine Gas- und Wärmepreisbremse vorgestellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen in der Bevölkerung zu einer schnellen Entlastung führen, ohne Anreize zur Verbrauchseinsparung zu unterlaufen, heißt es dort. Angedacht ist auch ein Hilfsfonds für soziale Dienstleister (beispielhaft genannt sind Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Reha-Kliniken und Sozialkaufhäuser), um sie vor zu hohen Energiekosten zu schützen.

In dem Bericht schlägt die Kommission eine zweistufige Entlastung für Haushalte und alle anderen Verbraucher (außer Industrie und Gaskraftwerke) vor. Dazu gehören:

  • EineEinmalzahlung:Im Dezember soll der Staat als Zahler die Abschläge aller Gaskunden und SLP-Kunden ( Gewerbekunden mit einem Jahresstromverbrauch bis 100.000 Kilowattstunden ) außer Industrie und Stromerzeugungskraftwerken komplett übernehmen.

  • Eine Gas- und Wärmepreisbremse:In einem zweiten Schritt soll ab Anfang März 2023 bis mindestens Ende April 2024 eine Gas- und Wärmepreisbremse für ein Grundkontingent greifen (garantierter Brutto-Preis inklusive aller staatlich induzierter Preisbestandteile von 12 Cent pro Kilowattstunde für Gas). Das Grundkontingent soll 80 Prozent des Verbrauchs betragen, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. Für den Rest der Verbrauchsmenge oberhalb des Grundkontingentes soll der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis gelten.

In Bezug auf die sozialen Dienstleister verweist der Kommissionsbericht darauf, dass die Gaspreisbremse dazu führe, dass die Energiekosten bei den sozialen Dienstleistern 2023 weiter spürbar über den Werten lägen, wie sie in Vergütungs- und Kostenerstattungsregelungen der Refinanzierung zugrunde gelegt wurden. Die soziale Infrastruktur sei ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge und müsse in der Krise abgesichert werden, um die Versorgung der vulnerablen Personengruppen sicherzustellen.

„Langwierige Verhandlungen und Schiedsstellenverfahren um Refinanzierungsmöglichkeiten zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern müssen vermieden werden, um Liquiditätsengpässe, Insolvenzen und Leistungseinschränkungen wirksam zu verhindern“, heißt es in dem Papier der Kommission. Der Fonds solle über die Kostenträger der Sozialversicherungen administriert werden.

Die Kommission hat mit ihrem Bericht ein Zwischenergebnis ihrer Arbeit vorgelegt. Sie wird auftragsgemäß ihre Arbeit bis Ende Oktober fortsetzen.

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