Gesundheitsministerkonferenz (GMK) formuliert Eckpunkte zur Krankenhausreform

„Krankenhausplanung ist Ländersache”

pr
Krankenhausplanung ist Ländersache und muss in Länderhand bleiben, betonten die Gesundheitsminister der Länder gestern in einem Eckpunktepapier zur anstehenden Krankenhausreform. Sie forderten, die Länder frühzeitig in Reformen einzubeziehen.

Angesichts der anstehenden Krankenhausreform stellten die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder auf ihrer gestrigen Konferenz Kernforderungen zur anstehenden Krankenhausreform an die Bundesregierung auf. Sie verweisen hierbei auf ein mit der Fachebene aller Länder einstimmig konsentiertes Eckpunktepapier. Die Länder zeigen sich darin bereit, ihre Erfahrungen und Konzepte konstruktiv einzubringen, erwarten aber dabei eine engmaschige und frühzeitige Einbeziehung. Es geht ihnen darum, ihre Infrastruktur für künftige Herausforderungen weiterzuentwickeln, die Unterfinanzierung zu beenden und dem allgegenwärtigen Personalmangel entgegenzutreten, formulierten sie gestern in einem Beschluss.

Maskenpflicht in Innenräumen? Minister fordern einheitliche Linie

Für eine gemeinsame Linie in Bezug auf eine Maskenpflicht in Innenräumen haben die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder in ihrer gestrigen Konferenz plädiert. Es sollen entsprechende Schwellenwerte erarbeitet werden, hieß es gestern nach der Schalte der Ländervertreter. Eine Arbeitsgruppe solle nun Näheres klären. Einigkeit bestand darin, an der Maskenpflicht im Nahverkehr festzuhalten . Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden soll am 9. und 10. November über mögliche Schwellenwerte beraten, hieß es dazu laut Medienberichten.

„Krankenhausplanung ist Ländersache und muss ohne Abstriche in Länderhand bleiben”, heißt eine ihrer Kernforderungen. Die Länder bekennen sich dabei zu einer verantwortungsvollen und bedarfsgerechten Krankenhausplanung, die auch die Sicherstellung der Notfallversorgung umfasst. Berücksichtigt werden sollen dabei demografische Entwicklungen, Erreichbarkeit, medizinisch-wissenschaftlicher Fortschritt und moderne Versorgungskonzepte, auch mit Blick auf regionale Gegebenheiten, sagen sie.

Sektorenübergreifende Versorgung soll gestärkt werden

Ferner ist den Länderministern die Deckung des medizinischen und pflegerischen Fachkräftebedarfs ein zentrales Anliegen. Die Gewinnung von zusätzlichem Personal für das Gesundheitssystem sei ebenso wichtig wie die vorhandenen Fachkräfte zielgenau – zum Beispiel in einer sektorenübergreifenden Versorgung – einzusetzen und attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen, heißt es. Was die Qualität in der stationären Versorgung betreffe, sollten Qualitätsvorgaben des Bundes (Gesetze, Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA) jedoch strikt am Verhältnismäßigkeitsprinzip gemessen werden. Außerdem sprechen sie sich dafür aus, sektorenübergreifende Versorgung zu stärken und Ambulantisierungspotenzial zu nutzen.Um die Kliniken für die ambulante Versorgung zu öffnen, halten sie die Einführung von hybriden Fallpauschalen (Hybrid-DRGs) für erforderlich.

Die Länder sind sich außerdem einig, dass es einer auskömmlichen Mittelausstattung für die Krankenhausinvestitionen bedarf. Sie halten es laut Beschluss für erforderlich, bei bundesweiten Kraftanstrengungen zielgerichtete Förderprogramme des Bundes insbesondere für Digitalisierung und Klimaschutz aufzustellen. Was die Krankenhausfinanzierung angehe, so sollte sich diese an der Krankenhausplanung ausrichten, so der Beschluss. Dies gelte aus Sicht der Länder nicht nur für die Investitionskosten, sondern auch für die Betriebskosten. Die Länder fordern vom Bund zügige Regelungen insbesondere zum Ausgleich der hohen Energiekosten, aber auch zum Inflationsausgleich bei den Sachkosten. Auch die Digitalisierung und Entbürokratisierung müsse vorangetrieben werden, forderten die Minister.

Krankenhausreform

Derzeit arbeitet die Regierung an einer umfangreichen Krankenhausreform und hat dazu eine „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung” eingesetzt. Inzwischen wurde bereits bekannt, dass die Möglichkeiten der Kliniken gestärkt werden soll, ambulant zu behandeln. An den geplanten Tagesbehandlungen zu stationären Preisen gibt es jedoch Kritik. In einer ersten Mini-Reform sollen jetztKinder- und Geburtskliniken kurzfristig mehr Geld erhalten. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach plant für diese beiden Bereiche Zuschläge zu den momentan geltenden Fallpauschalen. Danach sollen Pädiatrie- und Geburtshilfestationen im nächsten Jahr und 2024 jeweils 381 Millionen Euro zusätzlich erhalten – finanziert aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds. Umgesetzt werden soll dies über einen Änderungsantrag zum Krankenhauspflege-Entlastungsgesetz.

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