Forderung nach GKV-Finanzreformen

Krankenkassen schreiben Brief an Lauterbach

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In einem Brief fordern die sechs großen Kassenverbände Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf, GKV-Finanzreformen einzuleiten, Einnahmen und Ausgaben zu stabilisieren und mehr Fokus auf Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung zu legen.

Bis Ende Mai 2023, so der gesetzlich festgeschriebene Auftrag, habe das Bundesgesundheitsministerium noch Zeit, Empfehlungen für eine Reform vorzulegen, erinnern die Kassen in ihrem Schreiben, das neben Lauterbach auch an die Gesundheits- und FinanzpolitikerInnen der Regierungsfraktionen ging.

Es fehlen mehrere Milliarden Euro

Im Jahr 2024 steht die GKV nach Einschätzung der Kassenverbände erneut vor einer Finanzierungslücke in Höhe von mehreren Milliarden Euro. Sie merken an: „Bis auf den regelhaften Zufluss aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds für 2024 in Höhe von geschätzt zwei bis drei Milliarden Euro stehen keine weiteren Mittel zur Schließung der Finanzierungslücke zur Verfügung.“

Nach der bereits in diesem Jahr erfolgten Erhöhung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 könnte so bald weiterer erheblicher Beitragssatzdruck in der GKV entstehen.

Das fordern die Krankenkassen

An ihre Prognose für 2024 schließen die Verbände diese sechs Forderungen an:

  • Kostendeckende Beiträge für die Gesundheitsausgaben für EmpfängerInnen von Bürgergeld. Allein diese Lücke liege bei etwa zehn Milliarden Euro. Obwohl der Koalitionsvertrag einen Handlungsauftrag enthält, sei bislang nichts unternommen worden.

  • Eine generelle Absenkung der Mehrwertsteuer auf den reduzierten Satz von sieben Prozent für Arznei- und Hilfsmittel. Dies würde zu einem jährlichen Entlastungsvolumen von etwa sechs bis sieben Milliarden Euro führen. Eine Mehrwertsteuersenkung auf Arzneimittel könnte die GKV bereits um 4,9 Milliarden Euro entlasten.

  • Die Dynamisierung des Bundeszuschusses für die GKV. Laut Koalitionsvertrag solle diese Dynamisierung „regelhaft“ konstruiert werden. An welcher Regel sich diese Dynamisierung orientieren soll, bleibe offen. Praktikabel wäre eine jährliche Anpassung anhand der Veränderungsrate gemäß § 71 Abs. 3 SGB V.

  • Rücknahme der Beschränkungen der Vertragsgestaltung und Steuerungs-instrumente in der Versorgung, beispielsweise bei der Krankenhausrechnungsprüfung oder der Gestaltung der Hilfsmittelversorgung.

  • Konsequente Ausrichtung allen politischen Handelns an den Maximen der Qualitätsverbesserung und Bedarfsnotwendigkeit, etwa bei der Krankenhausreform oder der Reform der Notfallversorgung. Patienten sollten transparente und laienverständliche Informationen über Versorgungsqualität erhalten können, zum Beispiel auch durch ihre Krankenkasse.

  • Schnelle Implementierung der elektronischen Patientenakte in der Fläche und vor allem deren verpflichtende Füllung, sowie standardmäßige Nutzung durch die Leistungserbringenden, damit Synergien entstehen und mittelfristig die Einsparpotenziale gehoben werden können.

Unterzeichnet haben den Appell der Verband der Ersatzkassen (vdek), der AOK-Bundesverband, der BKK Dachverband, die IKK, die Knappschaft und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau.

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