"Kugelschreiber für maximal fünf Euro"
Der Geschäftsführer ihrer Freiwilligen Selbstkontrolle FSA, Holger Diener, sagte der dpa, seit Gründung des Vereins 2004 habe der FSA 340 Entscheidungen zu Einzelfällen getroffen: "In knapp 45 Prozent der Fälle kam es zu einer Verurteilung."
Bereits bisher besagten die FSA-Regeln zu Geschenken an Ärzte: "Außer etwa bedruckte Kugelschreiber für maximal fünf Euro und arztbezogene Geschenke für besondere Anlässe wie Praxisjubiläen für maximal 50 Euro sind sie verboten." Verstöße würden sanktioniert - Fälle veröffentlicht.
Umfassende Transparenz bei der Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft
Transparenz spiele bereits seither eine große Rolle, etwa bei der Zusammenarbeit mit Patientenorganisationen. Nun komme als nächster Schritt umfassende Transparenz bei der Zusammenarbeit der Industrie mit der Ärzteschaft. Auf Basis eines europaweiten Kodex wollen die forschenden Pharmahersteller künftig die entsprechenden Daten veröffentlichen. Betroffen seien etwa Honorare für wissenschaftliche Vorträge, Vergütungen für Beratungsleistungen der Ärzte und Einladungen zu wissenschaftlichen Kongressen.
"Es darf auf keinen Fall passieren, dass eine Veröffentlichung einer Zahlung an einen Arzt nicht zu hundert Prozent korrekt ist, da es sich um höchst sensible Daten handelt", erläuterte Diener. "Außerdem müssen viele rechtliche Fragen geklärt werden." Die Ärzte müssten zustimmen, bevor Daten veröffentlicht werden.
Im Internet werde für jeden Patienten einsehbar, welche Zuwendungen sein Arzt von welchen Pharma-Unternehmen erhalten hat. "Wir werden ein enormes Datenvolumen haben, das zu 100 Prozent korrekt sein muss."
Von Missständen auszugehen, wäre falsch
Diener betonte: "Davon auszugehen, dass wir Missstände in dem Bereich haben, ist falsch." Strenge FSA-Vorgaben regelten für die Mitgliedsunternehmen schon heute die wesentlichen Kooperationsformen. "Aber es lohnt sich, unsere Systeme für mehr Transparenz weiterzuentwickeln."