Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA)

KVB: „Wir können DiGA-Verordnung nicht empfehlen”

LL
Gesellschaft
Seit der Einführung der ersten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) legen Experten der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, der TU Berlin und der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) das erste umfassende Gutachten zur Studienlage vor. Es zeigt: Vielfach fehlt es an wissenschaftlicher Tiefe und Evidenz.

Die Zahl der verfügbaren DiGA in den App-Stores nimmt stetig zu. Die Beurteilung ihres medizinischen Nutzens und der Qualität sei daher unerlässlich. Patienten wünschten sich mehr Informationen und auch ÄrztInnen, PsychotherapeutInnen und weitere Akteure des Gesundheitssystems benötigten ein solides Fundament für ihre Empfehlung beziehungsweise die Verordnung, argumentieren die Experten.

Die AutorInnen des Gutachtens machen klar: Die Qualitätstransparenz ist von grundlegender Bedeutung, da sich der Vergütungsbetrag einer DiGA vor allem an dem Ausmaß der positiven Versorgungseffekte orientiert und in Relation zum Kosten-Nutzen-Verhältnis der Anwendungen und zu den Preisen bereits bestehender Leistungen gesetzt wird. Außerdem haften die ÄrztInnen als gesetzliche Verordner von DIGA für deren Qualität und Nutzen, aber auch etwaigen Schaden.

KVB: „Wir können DiGA-Verordnung nicht empfehlen“

Die Erkenntnisse des Gutachtens fasst der KVB-Vorstand nun so zusammen: „Die jetzt vorliegende Analyse zeigt, dass Wirksamkeitsstudien der DiGA den wissenschaftlichen Standards nicht genügen und folglich keine Grundlage haben, in Bezug auf die Wirksamkeit dauerhaft in die ärztliche und psychotherapeutische Versorgung zu gelangen.” Denn den App-Herstellern bleibe zwei Jahre Zeit, den entsprechenden Nachweis zu erbringen, heißt es. In diesem Zeitraum können die betreffenden DiGA ungeprüft vom Patienten angewendet werden und möglicherweise sogar Schäden verursachen. „Deshalb können wir unseren Mitgliedern derzeit die Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen nicht empfehlen”, erklärt der Vorstand.

Weiter zeigten die Bewertungsergebnisse des Gutachtens deutlich, dass in der Mehrzahl die Studien zu DiGA ein beträchtliches Verzerrungspotential aufweisen. Zu kritisieren sei auch, dass bei der möglichen Verordnung von Gesundheits-Apps noch zahlreiche weitere Probleme, wie zum Beispiel Erprobungszeiträume, hohe Kosten, Haftung, Wirksamkeit und mögliche unerwünschte Wirkungen, nicht geklärt seien. Insofern würden aktuell Krankenkassenbeiträge für digitale Anwendungen fragwürdigen Nutzens ausgegeben, die an anderer Stelle im Gesundheitswesen dringend gebraucht würden.

Gegenstand der Untersuchung waren die dauerhaft in das DIGA-Verzeichnis aufgenommen DIGA, für die wissenschaftliche Belege vorlagen (Stand 12.07.2021). Die Bewertungsergebnisse der insgesamt 15 untersuchten Studien könnenhier eingesehenwerden.

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