Kieferorthopäden warnen vor Verschlechterung der Versorgung
Der BDK lehnt die im GKV-Sparpaket vorgesehenen Änderungen für die kieferorthopädische Versorgung entschieden ab. Nach Auffassung des Verbandes basieren die Vorschläge auf Empfehlungen der FinanzKommission Gesundheit, die „aktuelle Evidenz sowie wissenschaftliche Erkenntnisse ignoriert“. Zum Hintergrund: Die FinanzKommission Gesundheit hatte Mitte März 66 Maßnahmen empfohlen, um die Beitragssätze in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kurzfristig zu stabilisieren.
Bereits in einer Stellungnahme an das Bundesgesundheitsministerium vom 19. April 2026 hatte der BDK vor den Folgen der geplanten Maßnahmen gewarnt. Die vorgesehenen Einsparungen könnten zu einer Unter- und Fehlversorgung führen und die Versorgungssituation insbesondere für Kinder und Jugendliche deutlich verschlechtern.
Röntgenuntersuchung sollen reduziert werden
In einer aktuellen Stellungnahme übt der Verband erneut Kritik – unter anderem an der geplanten Reduzierung von Röntgenuntersuchungen. Der Referentenentwurf greife die Annahme der Finanzkommission auf, ein Drittel der während einer kieferorthopädischen Behandlung notwendigen Röntgenaufnahmen könne eingespart werden.
Nach Ansicht des BDK widerspricht dies jedoch der erst im vergangenen Jahr veröffentlichten Leitlinie zur kieferorthopädischen Diagnostik. „Mit einem Verzicht auf ein Drittel der Röntgenuntersuchungen wäre eine leitliniengerechte Behandlung in der GKV nicht mehr möglich“, erklärt der Bundesvorsitzende des BDK, Dr. Hans-Jürgen Köning. Einsparungen dürften nicht zulasten der Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen gehen.
Auch die geplante weitere Pauschalierung von Leistungen sieht der Verband kritisch. Die Kieferorthopädie sei bereits heute einer der am stärksten regulierten Bereiche im deutschen Gesundheitswesen. „Zeitabhängige Leistungen sind bereits pauschaliert, diagnostische Leistungen weitgehend anzahlbeschränkt. Jede Behandlung und jede Änderung in der Behandlung müssen von den Krankenkassen genehmigt werden, Reparaturen an Geräten und Ähnliches werden angezeigt und von den Kassen geprüft“, betont der BDK in seiner Stellungnahme.
BDK widerspricht dem Vorwurf der Überversorgung
Weiter heißt es: „Aktuelle wissenschaftliche bevölkerungsrepräsentative Untersuchungen haben gezeigt, dass keine Überversorgung vorliegt. Der Versuch, in einem solchen System weitere Einsparungen vorzunehmen, kann nur zulasten der Patientinnen und Patienten gehen.“ Weitere Einsparungen könnten deshalb vor allem Patientinnen und Patienten mit schweren und schwersten Fehlstellungen treffen, deren Zugang zu einer notwendigen Behandlung erschwert würde.
Besonders kritisch bewertet der Verband auch die möglichen Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung. Warnungen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen, wonach die geplanten Regelungen die Versorgung in der Fläche gefährden könnten, habe der Gesetzgeber bisher nicht aufgegriffen.
„Auch wenn die Weiterbildung zum Fachzahnarzt beziehungsweise zur Fachzahnärztin für Kieferorthopädie die höchste Qualifikationsstufe in der Kieferorthopädie darstellt, müssen auch ausreichend qualifizierte Zahnärztinnen und Zahnärzte ohne Weiterbildung in die Versorgung einbezogen werden, wenn dies nötig ist, um die Kinder- und Jugendlichen in Deutschland versorgen zu können“, betont der BDK.
Mit Sorge blickt der Verband außerdem auf die im Entwurf vorgesehene Überprüfung der Anspruchskriterien für kieferorthopädische Leistungen. Aus Sicht des BDK laufe dies im Ergebnis auf die Vorbereitung von Leistungskürzungen zulasten von Kindern und Jugendlichen beziehungsweise deren Familien hinaus. „Diese Vorschläge werden die Versorgung sicher nicht verbessern, sondern verschlechtern“, erklärte Köning abschließend.


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