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Urteil zum Wettbewerbsverbot

Jobwechsel geplant – und plötzlich verboten?

mg
Gesellschaft
Viele Arbeitnehmer planen nach dem Ausscheiden einen nahtlosen Wechsel. Doch genau hier lauert ein Risiko: das nachvertragliche Wettbewerbsverbot.

Ein aktuelles Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn zeigt, wie schnell ein neuer Job scheitern kann. Selbst dann, wenn der neue Arbeitgeber auf den ersten Blick gar kein direkter Konkurrent ist, informiert der VDAA – Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte e. V. mit Sitz in Stuttgart. Den Fall erklärt der Kölner Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel, Leiter des Fachausschusses „Betriebsverfassungsrecht und Mitbestimmung“.

Ein leitender Mitarbeiter im Einkauf eines internationalen Unternehmens wollte nach seinem Ausscheiden zu einem anderen Unternehmen wechseln. Das Problem: Er hatte zuvor ein Wettbewerbsverbot für 12 Monate unterschrieben. Trotzdem plante er eine neue Position bei einem großen Hersteller – und sah darin keinen Konflikt. Denn:

  • Sein alter Arbeitgeber war im B2C-Bereich tätig

  • Der neue Arbeitgeber überwiegend im B2B-Bereich

Für ihn war darum klar: Keine Konkurrenz – also kein Problem. Doch der ehemalige Arbeitgeber widersprach. Seine Argumente:

  • Beide Unternehmen bewegen sich im gleichen Marktsegment

  • Es bestehen Überschneidungen bei Produkten und Kunden

  • Der Arbeitnehmer hatte tiefe Einblicke in Einkauf und Vertrieb

Besonders kritisch: Die neue Stelle sollte genau zwischen Vertrieb, Einkauf und Strategie angesiedelt sein. Also genau dort, wo sensibles Wissen genutzt werden kann. Das Arbeitsgericht Heilbronn stellte sich auf die Seite des Arbeitgebers. Damit war klar: Der Jobwechsel durfte vorerst nicht stattfinden. Die Kernaussagen des Gerichts:

  • Auch ein B2B-Unternehmen kann ein Wettbewerber sein

  • Entscheidend ist der Markt und die tatsächliche Tätigkeit

  • Überschneidungen reichen aus, um ein Wettbewerbsverbot auszulösen

Der Arbeitnehmer versuchte, per einstweiliger Verfügung sofort starten zu dürfen. Ohne Erfolg. Das Gericht stellte klar: Eine schnelle Entscheidung gibt es nur bei existenzieller Notlage. Hier jedoch:

  • Keine drohende Arbeitslosigkeit

  • Zahlung einer Karenzentschädigung

  • Möglichkeit, andere Tätigkeiten auszuüben

Das Urteil zeigt nach Ansicht des VDAA deutlich: Ein Wettbewerbsverbot ist kein Papiertiger. Wichtig sei vor allem: Konkurrenz kann weit ausgelegt werden, auch indirekte Überschneidungen reichen. Und die konkrete Tätigkeit ist entscheidend – nicht nur die Branche. Wer wechselt, sollte also genau prüfen: Ist mein neuer Arbeitgeber wirklich unproblematisch? „Ein unterschriebenes Wettbewerbsverbot kann Ihre Karriere kurzfristig stoppen“, schreibt der VDAA. Gerade bei gut bezahlten Positionen und sensiblen Tätigkeiten prüften Gerichte sehr genau. "Und sie entscheiden oft zugunsten des Arbeitgebers. Arbeitnehmende sollten ihr Wettbewerbsverbot darum frühzeitig prüfen lassen – bevor Sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.

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