„Beim Spargesetz muss dringend nachgebessert werden“
Das deutsche Gesundheitswesen stehe vor signifikanten Herausforderungen und Veränderungen, stellte der KZBV-Vorstandsvorsitzende Martin Hendges zu Beginn seiner Rede fest.
Allen sei bewusst, dass die prognostizierten Defizite der GKV, die steigenden Zusatzbeiträge und der demografische Wandel es notwendig machen, grundlegende Reformen auf den Weg zu bringen. Zunächst seien kurzfristig wirkende Sparmaßnahmen nötig.
Die Zahnärzteschaft gehöre nicht zu denen, die Reformvorhaben grundsätzlich ablehnen, betonte Hendges. Die KZBV habe der Finanzkommission Gesundheit (FKG) aktiv Vorschläge unterbreitet, die auch in Teilen aufgegriffen worden seien.
Dem Regierungsentwurf des Beitragssatzstabilisierungsgesetzes erteilte der KZBV-Chef jedoch schlechte Noten: „Weder ist die Diagnose für die vertragszahnärztliche Versorgung valide, noch die daraus abgeleitete Therapie richtig“. Die Zahnärzteschaft ärgere massiv, dass die großen Erfolge der Prävention in der Zahnmedizin in der aktuellen Fassung des Gesetzentwurfs nicht gewürdigt würden.
„Ganz im Gegenteil sollen wir erneut mit den bekannten Kostendämpfungsmaßnahmen überzogen werden“, kritisierte Hendges. Diese gingen sogar weit über das hinaus, was die Zahnärzteschaft mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz der Ampelregierung hinnehmen musste.
Wenn dem deutschen Gesundheitssystem immer wieder attestiert werde, die eingesetzten Mittel würden nicht in einem angemessenen Verhältnis zum sogenannten Health Outcome stehen, dann gelte das gerade nicht für den zahnärztlichen Bereich, so der KZBV-Chef weiter.
Es sei maßgeblich „den großen Bemühungen der Zahnärzteschaft zu verdanken“, dass Krankheitslasten rückläufig sind und dadurch Kosten gesenkt werden, stellte Hendges klar. Die eingesparten Mittel habe die Zahnärzteschaft für die Etablierung neuer Versorgungskonzepte genutzt, etwa für die Versorgung vulnerabler Patientengruppen oder für die neue Paro-Behandlungsstrecke.
Massive Einschnitte in der Patientenversorgung zu befürchten
Die geplante Begrenzung der jährlichen Vergütungsanstiege auf die Grundlohnrate werde zu massiven Einschnitten in der Patientenversorgung führen, warnte Hendges. Angesichts von 14 Millionen Menschen mit einer schweren Parodontalerkrankung sei das fatal.
Allein die geplanten Abschläge von einem Prozentpunkt auf die Grundlohnrate in den Jahren 2027 bis 2029 auf die Punktewerte führten zu den im FKG-Bericht errechneten Sparbeträgen. Die synchrone Anbindung an die Menge gehe weit über den Vorschlag der FKG hinaus. „Hier muss dringend nachgebessert werden, will man die negativen Folgen für die Patientenversorgung verhindern“, forderte Hendges.
Auf Änderungen pochte er insbesondere bei den im Gesetzentwurf geplanten Regelungen zur Kieferorthopädie. Ein solcher Vorschlag ohne Rückkopplung mit der Zahnärzteschaft sei „grob fahrlässig“. Dabei könne Evidenz keine Rolle gespielt haben, kritisierte er auch die Expertenkommission deutlich.
Hendges: „Existenzen von Zahnarztpraxen werden aufs Spiel gesetzt“
Die Folge wären massive Versorgungsengpässe; ganze Existenzen von kieferorthopädisch tätigen Zahnarztpraxen würden aufs Spiel gesetzt. „Auch der Vorschlag eines Pauschalvergütungssystems in der KFO lässt einen evidenzbasierten Ansatz vermissen und greift in eine etablierte Vergütungsstruktur ein“, kritisierte Hendges.
Und das, ohne belegen zu können, ob dadurch Einsparungen zustande kämen. Er erwarte, dass „die von uns gelieferten Daten und Fakten dazu führen, dass jetzt im parlamentarischen Verfahren entsprechende Änderungen im Gesetzentwurf vorgenommen werden“.
Hendges forderte zudem mehr Handlungsspielräume für die Selbstverwaltung. Der längst überfällige Abbau von Bürokratielasten müsse endlich Realität werden. Wichtig sei außerdem eine Schwerpunktverschiebung in Richtung Prävention im gesamten Gesundheitswesen, um Krankheitslasten zu senken.
Der Expertenkommission bot er für ihren zweiten Bericht die Expertise der Zahnärzteschaft in Sachen Prävention an.
„Der viel beschworene Dialog muss jetzt weiter Fahrt aufnehmen und letztendlich auch Früchte tragen, will man verhindern, dass zum einen die großen Erfolge der Prävention gefährdet werden und zum anderen eine flächendeckende und wohnortnahe zahnärztliche Versorgung weiter untergraben wird“, betonte Hendges.
„Wir müssen auch über den weißen Elefanten im Raum sprechen!"
Tino Sorge (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium
Tino Sorge (CDU), parlamentarischer Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), warb in seiner Rede um Verständnis für die mit dem Sparpaket geplanten Einsparungen. Die Bundesregierung sei in einer Situation, in der sie handeln müsse. Im nächsten Jahr sei ein Defizit der GKV von 15 Milliarden Euro zu erwarten. Der Zusatzbeitrag habe sich seit 2022 nahezu verdoppelt.
„Wenn wir nichts tun, haben wir 2030 ein Defizit von prognostiziert 40 Milliarden Euro“, sagte Sorge. Dann werde sich Arbeit durch gestiegene Lohnnebenkosten weiter verteuern. Daher könne die Bundesregierung bei den Sparmaßnahmen „keinen Bereich auslassen“.
Sorge: „Es ist noch nicht aller Tage Abend"
Beim Thema Fachzahnärzte für Kieferorthopädie sei jedoch „noch nicht aller Tage Abend, das will ich auch mal ganz offen sagen“, stellte Sorge klar. Im parlamentarischen Verfahren werde gegebenenfalls noch nachjustiert. Die Bundesregierung habe „nicht die Intention, im Rahmen von Strukturreformen die Versorgung, gerade im ländlichen Raum, kaputt zu machen“.
Er sei auch bereits im Gespräch mit Kolleginnen und Kollegen sowie mit der KZV und der Zahnärztekammer Sachsen-Anhalt. Sorge zeigte sich dabei auch offen für Vorschläge der Selbstverwaltung.
Er sei bereit, in der Sache hart zu diskutieren; allerdings mache der Ton die Musik. Zunächst gehe es um kurzfristige Maßnahmen; später sollen Strukturreformen folgen. Wichtig sei, dass sich die Koalition bei den Strukturreformen auf einen Kompromiss einige. Es müssten Maßnahmen umgesetzt werden, die zu einer signifikanten positiven Veränderung führen.
Doch auch die kurzfristigen Maßnahmen dürften nicht zu einer Verschlechterung der Versorgung oder einer Rationierung von Leistungen führen. „Wir müssen auch über den weißen Elefanten im Raum sprechen“, erklärte Sorge. Das Problem der Finanzierung der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern müsse gelöst werden.
Er halte es nicht für sinnvoll, dass die gesetzlich Versicherten gesamtgesellschaftliche Leistungen alleine schultern müssten. Bei diesem Thema sehe er durchaus Bewegung.
Ermler: Gesetzentwurf hat „Schockwellen ausgelöst“
Deutliche Worte – und zwar scharfe Kritik am Entwurf des Sparpakets – fand BZÄK-Präsidentin Dr. Romy Ermler. Mitte April habe die Zahnärzteschaft die Ergebnisse der Sechsten Mundgesundheitsstudie (DMS 6) vorgestellt. Diese habe gezeigt, dass Prävention wirkt und dass Deutschland beim Thema Mundgesundheit im internationalen Vergleich auf Platz eins liegt.
Eine Woche nach der Vorstellung der Studie habe das BMG den Referentenentwurf des Spargesetzes vorgelegt, gefolgt vom Regierungsentwurf. Beide Fassungen des Gesetzentwurfs hätten im Berufsstand „Schockwellen ausgelöst“, kritisierte Ermler.
Sie warnte vor den Folgen, falls der geplante Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie umgesetzt werde. Dies würde einen schlechteren Zugang zu Behandlungen und längere Wartezeiten bedeuten. In Deutschland wäre mindestens ein Viertel der heutigen KFO-Behandler auf einen Schlag weg.
Besonders die ostdeutschen Bundesländer wären betroffen, was die ohnehin angespannte Versorgungssituation weiter verschärfen würde, wie die dortigen Kammern und KZVen kürzlich in einem gemeinsamen Appell warnten.
Auch sozial benachteiligten Familien wären überproportional betroffen. Zahnärztinnen und Zahnärzte seien zudem als einheitlicher Heilberuf approbiert und grundsätzlich für einfache und mittelschwere KFO-Fehlstellungen qualifiziert.
Geplante Eingriffe in der KFO nicht im Einklang mit der Verfassung
„Ein pauschaler Ausschluss wäre unverhältnismäßig“, kritisierte die BZÄK-Präsidentin. Ein solcher Eingriff in die Berufsausübung wirke sich für Betroffene wie ein Berufsverbot aus. Sie forderte die Bundesregierung auf, diese Regelung ersatzlos zu streichen.
Es genüge nicht, an dieser Stelle nachzujustieren. Das geplante Vorhaben stehe zudem nicht im Einklang mit der Verfassung. Ermler kündigte daher an, zu diesem Thema ein umfassendes Gutachten in Auftrag zu geben.
Wie Sorge sprach sie sich dafür aus, Beiträge für Bürgergeldempfänger aus Steuermitteln kostendeckend zu finanzieren. Das würde Mittel freisetzen und es wäre auch viel solidarischer, nicht mehr nur die GKV-Versicherten diese Kosten tragen zu lassen.
Positiv hob Ermler die Pläne des BMG hervor, in einem anderen Gesetz eine Zuckerabgabe auf zuckergesüßte Getränke umzusetzen. „Für eine solche Regelung nach britischem Vorbild setzen wir uns schon lange ein und freuen uns daher umso mehr, dass der Gesetzgeber diesen Weg endlich einschlägt“, sagte Ermler.





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