KZBV erneuert Forderung nach echtem Schutzschirm für Zahnarztpraxen
„Angesichts aktueller, aber auch künftiger Pandemie- oder Großschadensereignisse haben wir noch einmal mit Nachdruck einen echten Schutzschirm für die zahnärztliche Versorgung gefordert, der sich an dem Muster der bereits bestehenden ärztlichen Schutzschirmregelung orientiert“, sagte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer anlässlich der heutigen Anhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG).
Auch die zahnärztliche Versorgung ist wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge
Die zahnärztliche Versorgung sei wie die ärztliche Versorgung wichtiger Bestandteil der Daseinsvorsorge, bekräftigte Eßer. Der Erhalt intakter zahnmedizinischer Versorgungsstrukturen während und nach Pandemien oder anderen Großschadensereignissen sei notwendige Voraussetzung zur Sicherstellung einer wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung.
Eine im GPVG vorgesehene Regelung, sieht vor, dass eine dauerhafte Rechtsgrundlage geschaffen werden soll, um die in der COVID-19-Versorgungsstrukturen-Schutzverordnung vorgesehene Rückzahlung der Liquiditätshilfe an die Krankenkassen sicher zu stellen.
Praxen hatten Fallzahl- und Punktmengenrückgänge von bis zu 40 Prozent
„Auf lediglich diesen Sachverhalt begrenzt ist diese Regelung aus Sicht der Zahnärzteschaft aber nicht ausreichend“, machte Eßer klar. „Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte haben insbesondere in den Monaten März bis Mai 2020 Fallzahl- und Punktmengenrückgänge von bis zu 40 Prozent und mehr hinnehmen müssen, und auch in den Monaten Mai und Juni liegen die Abrechnungsfälle in ausgewählten Leistungsbereichen noch bei bis zu minus 30 Prozent im Vergleich zu den Vorjahreszahlen", führte er aus.
Forderung der KZBV zum Rettungsschirm für Zahnärzte
Forderung der KZBV zum Rettungsschirm für Zahnärzte
"Im Hinblick auf das Fortdauern und Wiedererstarken der Corona-Pandemie aber auch im Hinblick auf mögliche zukünftige Großschadensereignisse fordern wir daher für die Vertragszahnärzteschaft eine generelle Regelung nach dem Muster der ärztlichen Schutzschirmregelung." Dieser Ansatz trage zugleich der erkennbaren Weiterentwicklung der Corona-Strategie mit einer Konzentration auf regionales Infektionsgeschehen und vergleichbaren Ereignissen Rechnung. Der bisherige pauschale Ansatz allein der Sicherung von Liquidität auf Ebene der Gesamtvertragspartner reiche dazu nicht.
Die KZBV habe daher eine an das zahnärztliche Vergütungssystem angepasste Regelung in die politische Diskussion eingebracht, die über das konkrete bisherige Pandemiegeschehen des Jahres 2020 hinaus auf alle gegenwärtigen und künftigen Großschadensereignisse passt (siehe Kasten oben).
Zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG)
Zum Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG)
Die Stellungnahme der KZBV zum GPVG finden Sie auf der Website derhttp://www.kzbv.de - external-link-new-window.