KZBV erweitert Compliance-Leitlinie
Die Leitlinie informiert über berufsrechtliche Pflichten, etwa bei der Leistungsabrechnung, der Beteiligung von Zahnärzten an Unternehmen oder der Erbringung zahntechnischer Leistungen. Durch ihre Erweiterung um konkrete Fallbeispiele werden die Inhalte und Sachverhalte in der überarbeiteten Leitlinie anschaulicher und leichter verständlich wiedergegeben. Zugleich werden mit Hilfe der geschilderten Situationen konkrete Handlungsempfehlungen zur Umsetzung im Praxisalltag gegeben.
Die Einhaltung berufs- und sozialrechtlicher Vorgaben ist für jeden Zahnarzt Pflicht
"Die Einhaltung geltender berufs- und sozialrechtlicher Vorgaben ist für jeden Zahnarzt seit jeher eine selbstverständliche Verpflichtung. Entsprechende Verstöße können empfindliche Sanktionen des Berufs-, des Disziplinar- sowie des Strafrechts nach sich ziehen" sagte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer gestern in Berlin.
Noch mehr Transparenz, Sensibilität und Sicherheit für den Berufsstand
Die erweiterte Compliance-Leitlinie der KZBV stelle daher zur besseren Orientierung und Hilfestellung ausgewählte, bereits bestehende vertragszahnärztliche Pflichten übersichtlich zusammen. Eßer: "Exemplarische Konkretisierungen und Handlungsempfehlungen tragen dazu bei, Verstöße und entsprechende Sanktionen von vornherein zu vermeiden. Die Leitlinie soll somit noch mehr Transparenz, Sensibilität und Sicherheit im Umgang mit den Verpflichtungen unseres Berufsstands gewährleisten."
Die erweiterte Compliance-Leitlinie der KZBV stellt selbst keine neuen Pflichten für die Vertragszahnärzte auf. Sie soll nicht zuletzt vor dem Hintergrund des derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindlichen neuen Straftatbestandes zur Korruption im Gesundheitswesen vielmehr dazu beitragen, Pflichtenverletzungen gegen bestehende Berufsausübungspflichten zu vermeiden.
Bereits im November 2014 hatte die VV der KZBV für den Bereich des Vertragszahnarztrechts eine erste Fassung der Compliance-Leitlinie beschlossen. Die um insgesamt 16 Fallbeispiele erweiterte Fassung der Compliance-Leitlinie kann in Kürze auf der Website der KZBV abgerufen werden.