KZBV und BZgA informieren in Praxen über Organspende
Unter dem Motto "Organspende - Ihre Zahnärzte informieren, Sie entscheiden!" erhalten Tausende von Praxen Flyer und Broschüren zum Thema Organspende sowie Organspendeausweise. Ebenso wird auf das Infotelefon der Deutschen Stiftung Organspende (DSO) und der BZgA aufmerksam gemacht.
"Gemeinwohlverpflichtung war für Zahnärzte schon immer ein wichtiges Anliegen. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns auch für dieses gesundheitspolitisch besonders relevante Thema ein, das jeden Menschen und seine Angehörigen sehr plötzlich und konkret betreffen kann", sagte der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer zum Auftakt der Aktion und ruft alle Kollegen auf, in den Praxen zur Patientenaufklärung beizutragen.
Starke Partner
„Allein im vergangen Jahr wurde durch eine Organspende fast 4.000 Menschen die Chance auf ein neues Leben geschenkt“, betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. 11.000 Patienten stünden aber noch auf der Warteliste. Thaiss: "Mit der KZBV und den meisten Kassenzahnärztlichen Vereinigungen in den Ländern stehen uns jetzt weitere starke Partner zur Seite, um über die Zahnarztpraxen möglichst viele Menschen zu erreichen und für das Thema Organspende zu sensibilisieren. Mit dem Ausfüllen des Ausweises entlasten sie auch ihre Angehörigen."
Zahnärzten werden die Materialien, Organspendeausweise sowie ein Aufsteller für die Praxis von ihrer KZV kostenfrei zugesandt, soweit sie sich an der Kampagne beteiligt. Weitere Informationen, ein Praxisplakat für das Wartezimmer in zwei Größen sowie ein E-Mail-Footer für die Signatur der elektronischen Praxiskorrespondenz finden Sie auf derWebsite der KZBV.
Seit dem Jahr 2012 gilt im Rahmen des Transplantationsgesetzes die sogenannte Entscheidungslösung. Diese sieht vor, dass jeder Mensch sich über das Thema Organspende informieren und auf dieser Grundlage eine selbstbestimmte Entscheidung treffen sollte. Diese kann dann im Organspendeausweis dokumentiert werden. Wird keine Entscheidung getroffen, werden die Angehörigen gefragt, ob sie einer Organspende des Verstorbenen zustimmen.