Länder: zurück zur paritätischen GKV-Finanzierung
Seit 2006 müssen die Arbeitnehmer allein einen steigenden Zusatzbeitrag zahlen, während der Beitrag der Arbeitgeber eingefroren ist. Daher wollen die Länder Brandenburg, Hamburg,Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen eine Bundesratsinitiative auf den Weg bringen.
Bundesrat fordert Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen
Im Antrag der Länder Rheinland-Pfalz und Hamburg heißt es: „Der Bundesrat möge beschließen: Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, zeitnah einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem die vollständige paritätische Finanzierung von Krankenversicherungsbeiträgen durch Arbeitnehmer und Arbeitgeber wiederhergestellt wird.“
Aktuell ist der Beitrag der Arbeitgeber zur Krankenversicherung auf 7,3 Prozent des Bruttoeinkommens festgeschrieben. Arbeitnehmer zahlen neben diesem Beitrag darüber hinaus einen Zusatzbeitrag, den die Krankenkassen erheben. Dieser ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich. Im Durchschnitt beträgt dieser 2016 voraussichtlich 1,1 Prozent, im Höchstfall aber auch 1,5 Prozent des Bruttoeinkommens.
In einer Pressemeldung des Hamburger Senats heißt es: „Die Gesundheitskosten sind in den letzten Jahren um mindestens vier, teilweise um über fünf Prozent gestiegen. An diesen steigenden Kosten müssen die Arbeitgeber wieder paritätisch beteiligt werden, damit die Beschäftigten die Folgen einer alternden Gesellschaft nicht alleine schultern müssen“.