Zum Hitzeaktionstag 2023

Lauterbach kündigt nationalen Hitzeschutzplan an

pr
Im Vorfeld des heutigen Hitzeaktionstags hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach angekündigt, einen nationalen Hitzeschutzplan auf den Weg zu bringen. Gleichzeitig fordern Gesundheitsorganisationen, Hitzeschutz bundesweit gesetzlich zu verankern.

Mit einem Hitzeaktionstag heute, am 14. Juni 2023, will die Bundesärztekammer gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat und der Deutschen Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) Defizite beim Hitzeschutz in Deutschland aufmerksam machen. Obwohl in Zukunft noch längere und intensivere Hitzeperioden drohten, sei Deutschland darauf nicht vorbereitet, betonten die Initiatoren gestern vor der Bundespressekonferenz in Berlin.

Bisher hätten nur wenige Kommunen Hitzeaktionspläne eingeführt, und nur selten seien Gesundheitsberufe beteiligt. Dabei spielten sie eine zentrale Rolle bei der Behandlung von Hitzeerkrankungen und bei der Vermittlung präventiver Hitzekompetenz. Auf der Pressekonferenz kündigte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) an, einen nationalen Hitzeschutzplan voranzubringen. Dieser solle gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus dem Gesundheitsbereich, darunter Ärzteschaft und Pflege, aber auch Krankenkassen, Kommunen und Bundesländern erstellt werden.

Plan soll bis Ende des Jahres stehen

Geprüft werden soll, inwieweit etwa Maßnahmen wie kostenloses Trinkwasser oder auch Schutzräume angeboten werden können. Geplant ist, den Plan noch in diesem Jahr vorzulegen. Deutschland sei in diesem Bereich noch nicht gut aufgestellt, erklärte Lauterbach dazu. Andere Länder wie etwa Frankreich, seien hier deutlich weiter. Deutschland werde durch den Klimawandel in den folgenden Jahren stärker von Hitzewellen betroffen sein, so der Minister weiter. Dies stelle vor allem für ältere Menschen, aber auch für Schwangere, Neugeborene und Kleinkinder sowie für Menschen, die draußen arbeiten, besondere Risiken dar.

Frankreich habe schon nach der Hitzewelle des Jahres 2003 einen nationalen Hitzeplan aufgelegt, erläuterte Lauterbach. Das könne für Deutschland adaptiert werden. Kern des Hitzeplans seien bestimmte Schweregrade, nach denen Hitzeperioden eingeteilt werden. Darauf bauen entsprechende Schutzpläne in den Gesundheitseinrichtungen, aber auch in den Kommunen auf – mit klaren Zuständigkeiten.

Der Appell lautet: „Hitzegefahren zu erkennen und aktiv werden“

Der Präsident der Bundesärztekammer, Dr. Klaus Reinhardt, forderte vor der Presse, den gesundheitliche Hitzeschutz als Pflichtaufgabe gesetzlich zu verankern. Jana Luntz, Präsidiumsmitglied Deutscher Pflegerat, wies auf den Gesundheitsschutz von Pflegebedürftigen und deren Pflegenden hin. Es gelte, auch die Kompetenzen der Pflegenden auszubauen. Und der Vorstandsvorsitzende von KLUG, Dr. Martin Herrmann, betonte, Hitzeschutz könne nur funktionieren, wenn an allen Stellen Menschen lernen, die Hitzegefahren zu erkennen und aktiv zu werden.

Am heutige Hitzeaktionstag finden bundesweit Pressekonferenzen, Symposien und Aktionen statt, die von einer Vielzahl von gesellschaftlichen Akteurinnen und Akteuren getragen werden. Im Rahmen einer zentralen Fachveranstaltung „Deutschland hitzeresilient machen – wir übernehmen Verantwortung“ werden gemeinsame Positionen, Forderungen und Maßnahmen vorgestellt und weiterentwickelt.

Alle relevanten Ressorts sollen zusammenarbeiten

Anlässlich des Hitzeaktionstages haben die Initiatoren – Bundesärztekammer, Deutscher Pflegerat und Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit (KLUG) – Forderungen an Entscheidungsträger für eine hitzeresiliente Gesellschaft aufgestellt. Dazu sei es notwendig, einen klaren gesetzlichen Rahmen für gesundheitlichen Hitzeschutz auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zu errichten. Zuständigkeiten und Kompetenzen müssten geklärt werden.

Es müsse institutionelle Hitzeaktionspläne für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, für Not- und Rettungsdienste sowie für alle Settings der Arbeitswelt errichtet werden. Bei der Umsetzung müsste der Öffentliche Gesundheitsdienst eingebunden und entsprechend finanziell ausgestattet werden. Neben dem Gesundheitsressort müsse vor allem der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz sowie die Ressorts für Umwelt, Arbeit, Soziales, Bildung und Sport, Stadtplanung, Wasserversorgung und Gebäude, Mobilität und Verkehr einbezogen werden.

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