LKG-Behandlung: DGMKG fordert einheitliche Kostenübernahme
Unter dem Motto „Gesund beginnt im Mund – von Anfang an!“ steht in diesem Jahr die Zahngesundheit von Schwangeren und von Kindern in den ersten drei Lebensjahren im Fokus des Tages der Mundgesundheit. Deshalb informiert die DGMKG aktuell über moderne Behandlungsmethoden bei Lippen-Kiefer-Gaumenspalten.
Etwa jedes 500. Baby wird mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte (LKG) geboren – damit gehört diese zu den häufigsten angeborenen Fehlbildungen. Damit es nicht zu Schwierigkeiten beim Trinken und bei der späteren Nahrungsaufnahme kommt und keine Sprachprobleme entstehen, sind operative Eingriffe bereits im Babyalter wichtig.
Eine zentrale Forderung der DGMKG: Auch notwendige Nachkorrekturen – wie zum Beispiel der Einsatz von dentalen Implantaten und eine adäquate prothetische Versorgung im jungen Erwachsenenalter – sollten einheitlich und bundesweit von den Krankenkassen übernommen werden.
Die erste OP erfolgt mit sechs Monaten
Babys, die mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte zur Welt kommen, bekommen üblicherweise direkt nach der Geburt eine Trinkplatte eingesetzt, um Beeinträchtigung der Trinkfunktion sowie eventuell des Atmens zu kompensieren. Eine erste Operation der Lippen-Kiefer-Gaumenspalte sollte in der Regel dann stattfinden, wenn das Baby sechs Monate alt ist. Dabei findet zunächst ein Lippenverschluss statt: Der Muskel wird operativ zusammengeführt und die Nase und die Lippe idealerweise in ein reguläres Volumen gebracht. Ein paar Tage nach dem Eingriff können die Babys dann meistens schon entlassen werden – müssen jedoch die Trinkplatte weiterhin tragen.
Eine zweite Operation wird durchgeführt, wenn das Kind etwa ein Jahr alt ist. Dann werden der Hart- und der Weichgaumen verschlossen. „Mit diesen zwei Eingriffen ist meistens schon sehr viel getan, so dass sich bei den Babys häufig nach einer gewissen Zeit des Gesichtswachstums die Trinkfunktion, die Sprache und die Nahrungsaufnahme normal entwickeln können. Je nach Ausprägung der Spaltfehlbildung werden die Behandlungskonzepte patientenindividuell angepasst. Ästhetisch sind die meisten Kinder heute nach diesen beiden Operationen kaum noch beeinträchtigt“, berichtet Prof. Dr. Jürgen Hoffmann aus Heidelberg. Dabei spielen eine intensive Beratung und Begleitung der Eltern von Anfang an eine zentrale Rolle, um deren Ängste abzubauen.
Nachkontrollen finden bis zur Vollendung des Wachstums statt
Etwa einmal pro Jahr sollten die Kinder und ihre Eltern dann noch zur Nachkontrolle in eine Interdisziplinäre Sprechstunde kommen. Dabei prüfen Logopädinnen gezielt die Sprachentwicklung des Kindes, Kieferorthopädinnen das Kieferwachstum und Psychologinnen stehen zum Gespräch bereit. Zudem wird das Hörvermögen kontrolliert. Der MKG-Chirurg prüft hierbei das Ergebnis seiner Operationen und berät bezüglich gegebenenfalls erforderlicher, operativer Korrekturen.
„Diese jährlichen Nachkontrollen sind bis zum Ende des Wachstums sehr wichtig“, betont Hoffmann. „Wenn der Kieferknochen zum Beispiel nicht korrekt weiterwächst, muss manchmal noch Knochen in den Spaltbereich eingebracht werden. Im betroffenen Kieferbereich fehlen häufig Zähne, welche dann in der Regel implantatgetragen prothetisch ergänzt werden. Leider werden die Kosten für diese Nachbehandlungen in einigen Bundesländern nicht von den Krankenkassen getragen – hier fordern wir seitens der DGMKG dringend eine einheitliche, bundesweite Lösung. Die Kosten für eine prothetische Versorgung sollte hierbei in komplexen Fällen auch über die befundorientierten Festzuschüsse hinaus von den Krankenkassen getragen werden“, betont Hoffmann.
Am Tag der Zahngesundheit am 25. September machen bundesweit neben Zahnarztpraxen auch Krankenkassen, Gesundheitsämter und viele weitere Organisationen auf die Mund- und Zahngesundheit aufmerksam.