Positionspapier

Marburger Bund: Kassen dürfen Versicherte nicht zur Preisgabe von Daten verführen

mth/pm
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Ein Verwendungs- und Weitergabeverbot von Krankheitsdaten muss auch für bereits angebotene elektronische Gesundheitsakten gelten, fordert der Marburger Bund (MB) in einem Positionspapier.

Gesetzliche und private Krankenversicherungen sollen weder heute noch in Zukunft von ihren Versicherten verlangen dürfen, Krankheitsdaten preiszugeben, indem sie beispielsweise finanzielle Vorteile versprechen, fordert der Marburger Bund. Ein solches Verwendungs- und Weitergabeverbot muss auch für elektronische Gesundheitsakten gelten, die jetzt schon von gesetzlichen Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen angeboten werden, heißt es in der Mitteilung des Bundes über dessen aktuelles Positionspapier.

Potenziale nutzen, Datensicherheit gewährleisten

"Wir sehen die großen Chancen, die in der digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen liegen, um die medizinische Versorgung zu verbessern. Die elektronische Patientenakte kann eine gezieltere Diagnostik und Therapie unterstützen, den vertrauensvollen Austausch und die gemeinsame Entscheidungsfindung von Patienten und Ärzten stärken und überflüssige Untersuchungen und Informationsverluste an den Schnittstellen zwischen ambulanter und stationärer Versorgung vermeiden helfen. Um diese Potenziale auszuschöpfen, muss absolut sichergestellt sein, dass Informationen über Behandlungen, Medikamenteneinnahmen, genetische Dispositionen und andere gesundheitsrelevante Sachverhalte nicht in die Hände unbefugter Dritter gelangen", wird Dr. Peter Bobbert, Mitglied im Bundesvorstand des Marburger Bundes, in der Mitteilung zitiert. Die elektronische Patientenakte könne nur dann erfolgreich sein, wenn Funktionalität und Datensicherheit gleichermaßen gewährleistet seien.

"Mögliche Alternativen der Datensicherung in Erwägung ziehen"

Darüber hinaus will der Marburger Bund "mögliche Alternativen der Datensicherung in Erwägung ziehen" und "nicht nur auf die Vorstellungen der Krankenkassen setzen", die ihre Aktenprojekte derzeit vorantrieben. "Bevor einseitig allein Anwendungen der Vorzug gegeben wird, bei denen Krankheitsdaten ausschließlich auf zentralen Servern gespeichert werden, sollten alternative Wege der Datenvorhaltung geprüft und im Falle einer positiven Begutachtung in die weiteren Überlegungen zur Einführung von elektronischen Patientenakten einbezogen werden", heißt es in der Mitteilung weiter.

Deutschlands größter Ärzteverband hält zudem die elektronische Gesundheitskarte für "besser als ihren Ruf". Der Gesetzgeber habe in § 291a SGB V bereits die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass wichtige Notfalldaten auch unabhängig von der Möglichkeit des Zugriffs auf eine elektronische Patientenakte verfügbar sind. Dasselbe gelte für den Medikationsplan, der künftig ebenfalls auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden könne.

Das Positionspapier finden Sie unten als pdf zum Herunterladen.

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