Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen bleibt
Die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) soll flexible Antworten auf die jeweils aktuelle pandemische Lage ermöglichen und speziell vulnerable Gruppen schützen. Am Nachmittag stimmte der Bundestag mit deutlicher Mehrheit dem neuen Infektionsschutzgesetz zu, das für den anstehenden Herbst und Winter die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie festsetzt.
Demnach soll bundesweit die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Masken in Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen gelten. In den Kliniken und Heimen ist außerdem ein Corona-Testnachweis verpflichtend.
Auch alle Personen ab 14 Jahren sollen weiterhin die Maske in Fernzügen tragen. In Flugzeugen entfällt die Maskenpflicht. Die Bundesregierung soll diese jedoch per Verordnung ohne Zustimmung des Bundesrats noch einführen können.
Lauterbach: „Wir werden im Herbst die Lage im Griff haben.“
Am Morgen hatte Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach (SPD) für das neue Gesetz im ZDF-Morgenmagazin geworben: „Es ist nach pandemischen Kriterien entschieden worden, entlang der Studienlage.“ Bei einer Verschärfung der Pandemie-Lage könnte nun stufenweise vorgegangen werden und sogar „... wieder breit die Maskenpflicht kommen, wenn es notwendig ist“. Sollten sich die Fallzahlen nicht stark steigen, kämen viele der Regeln nicht zum Tragen.
Ländern können bei Bedarf wieder mehr Corona-Maßnahmen zu verhängen
Der SPD-Politiker verwies auf vier Faktoren, die einen Unterschied zu den vorhergehenden Corona-Wintern ausmachten: Es gebe wirksame Impfstoffe in ausreichender Menge, gute Arzneimittel, eine bessere Datenlage und nun auch ein neues Infektionsschutzgesetz, mit dem Bund und Länder auf jedes Szenario reagieren könnten. Der Expertenrat der Bundesregierung hat mit drei möglichen Szenarien gearbeitet. Am wahrscheinlichsten erscheint das mittelschwere, so Lauterbach.
Bei einer konkreten Gefahr für das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur können die Länder per Landtagsbeschluss weitergehende Auflagen zur Nutzung von Schutzmasken ohne Ausnahmen, Abstandsgebote oder Teilnehmerobergrenzen bei Veranstaltungen in Innenräumen beschließen. Lockdowns, Ausgangssperren sowie pauschale Schulschließungen soll es aber nicht mehr geben.
Die Länder können vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen, so etwa eine Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen und an Schulen für Schüler ab der 5. Klasse, sofern dies für die Aufrechterhaltung des Präsenzbetriebs als notwendig angesehen wird. Bei Maskenauflagen in Innenräumen sind Ausnahmen im Freizeitbereich vorzusehen für Personen mit Testnachweis sowie frisch Geimpfte oder Genesene. Nun muss noch der Bundesrat dem Gesetzespaket der Ampelkoalition zustimmen..