Vorstoẞ aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt

Mitteldeutsche Zahnärztekammern fordern Landeskinderquote

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Politik
Wie bindet man zahnärztliche Nachwuchskräfte im eigenen Bundesland? Zum Beispiel, indem die Universitäten des Bundeslandes Studienplätze in der Zahnmedizin zu einem festen Anteil an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die später in der Gegend arbeiten wollen. Für diese Maßnahme machten sich die Landeszahnärztekammern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen in einer gemeinsamen Stellungnahme stark.

Die drei mitteldeutschen Standesorganisationen greifen damit nach eigener Aussage einen Vorschlag der ostdeutschen Ministerpräsidenten auf. Diese hatten sich kürzlich für eine „Landeskinder- oder Landarztquote“ bei Studienplätzen in der Medizin ausgesprochen. In ihrer gemeinsamen Erklärung setzen sich die mitteldeutschen Kammern dafür ein, die Zahnmedizin in solche Überlegungen miteinzubeziehen.

Das aktuelle zentrale Vergabeverfahren für Studienplätze an staatlichen Hochschulen führt aus Sicht der Kammern zu zwei Problemen: Zum einen erhielten dadurch viele Studierende aus anderen Bundesländern einen Studienplatz in Mitteldeutschland und verließen die Region nach ihrem Abschluss schnell wieder. Umgekehrt müssten Anwärterinnen und Anwärter aus Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt auf weit entfernte Studienorte ausweichen und kämen später häufig nicht wieder in ihre Heimat zurück.

Die einen verschwinden, die anderen kehren nicht zurück

„Nach unserem Kenntnisstand verlassen im Durchschnitt etwa 50 Prozent der Studierenden Sachsen nach dem Studium. Und von denen, die bleiben, zieht es einen großen Teil in die Ballungszentren“, beschreibt Dr. Thomas Breyer, Präsident der LZK Sachsen, die Situation in seinem Bundesland. In Sachsen-Anhalt entschließt sich nur rund ein Viertel eines Jahrgangs, im Bundesland zu bleiben, geht aus dem Versorgungsatlas der dortigen KZV hervor. Was könnte die Nachwuchskräfte zum Bleiben bewegen? Breyer: „Aus Veranstaltungen mit Studierenden wissen wir, dass finanzielle Unterstützung, eine gut ausgebaute Infrastruktur, kulturelle Angebote sowie soziale Kontakte und die Nähe zur Familie große Bedeutung für junge Menschen haben und sie zum Bleiben motivieren würden."

Die Vergabe der Studienplätze an heimischen Hochschulen zukünftig stärker am Bedarf der Bundesländer auszurichten, sollte aus Sicht der drei Kammern daher als Maßnahme dringend in Betracht gezogen werden. Sie schreiben: „Junge Menschen sollen sich auch für eine längere berufliche Tätigkeit im ländlichen Raum verpflichten können, um einen begehrten Studienplatz oder eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung zu erhalten.“

Spielräume beim Thema Hochschulzulassung auf Landesebene gebe es bereits. „Schon heute dürfen Länder und Hochschulen einen Teil ihrer Studienplätze anhand selbst gewählter Kriterien neben dem Notendurchschnitt im Abitur (Numerus clausus) vergeben.“ Diese Möglichkeiten sollten konsequenter genutzt werden. Dr. Carsten Hünecke, Präsident der LZK Sachsen-Anhalt, betont in diesem Zusammenhang: „Über geeignete Wege, mehr Studierende nach ihrem Examen im Land zu halten, darf es von vornherein keine Denkverbote und Ausschlusskriterien geben. Das geht vom Bewerbungsverfahren bis zu Förderungen zur Berufsaufnahme hier im Land nach dem Examen.“

Junge Menschen sollen sich für eine längere berufliche Tätigkeit im ländlichen Raum verpflichten können, um einen begehrten Studienplatz oder eine finanzielle Unterstützung während der Ausbildung zu erhalten.

Aus dem gemeinsamen Statement der Landeszahnärztekammern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen

Immer mehr Patienten drängen in immer weniger Praxen

Veränderungen bei der Studienplatzvergabe können aus Sicht der drei Kammern dem drohenden Versorgungsnotstand im Bereich Zahnmedizin, insbesondere in den ländlichen Regionen Mitteldeutschlands, entgegenwirken. Die Zeit drängt, mahnen sie, denn alle drei Bundesländer stünden vor den gleichen Herausforderungen: „In der ehemaligen DDR wurden in den 1970er- und 1980er-Jahren zahlreiche Zahnmediziner ausgebildet. Diese machen heute in manchen Gegenden bis zur Hälfte aller berufstätigen Zahnärzte und Praxisinhaber aus. Sie werden absehbar während der nächsten fünf bis zehn Jahre in Rente gehen – oft ohne ihre Praxis an Nachfolger übergeben zu können. Dieses Praxissterben vor allem in ländlichen Gebieten gefährdet die wohnortnahe Versorgung schon jetzt akut. Immer mehr Patienten drängen in immer weniger Praxen.“

„Was zählt, ist die langfristige Perspektive für unseren Nachwuchs“

Wie es zu der gemeinsamen Aktion der drei Landeszahnärztekammern kam und wie es jetzt weitergeht, erklärt Dr. Christian Junge, Präsident der Landeszahnärztekammer Thüringen.

Dr. Junge, warum haben sich die Landeszahnärztekammern Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen zu diesem gemeinsamen Statement entschieden?

Dr. Christian Junge: Der Vorstoß der ostdeutschen Ministerpräsidenten zeigt, dass die Gesundheitsversorgung in unseren Ländern nun endlich auch für die Politik zu einem wichtigen Thema wird. Der Druck in den Wahlkreisen vor allem aus dem ländlichen Raum wurde zuletzt immer größer. Die richtigen Konzepte für eine wohnortnahe zahnmedizinische Betreuung werden nun zu einer wichtigen Wahlentscheidung bei den mitteldeutschen Landtagswahlen in diesem und im nächsten Jahr – nicht nur für uns Zahnärztinnen und Zahnärzte oder unsere Praxisteams, sondern vor allem für Millionen Wählerinnen und Wähler in Stadt und Land.

Gibt es Statistiken darüber, wie viele Absolventinnen und Absolventen eines Jahrgangs nach ihrem Zahnmedizinabschluss in Thüringen bleiben beziehungsweise das Bundesland verlassen?

Es gibt keine verbindlichen Zahlen. Viele Gespräche mit Zahnärzten ergeben jedoch die Einschätzung, dass nur etwa ein Fünftel der Zahnmedizinabsolventen der Universität Jena dauer­haft für ihr Berufsleben in Thüringen verbleibt.

Liegen Ihrer Kammer Rückmeldungen von Absolventinnen und Absolventen vor, unter welchen Rahmenbedingungen sie im Land bleiben würden?

Unsere vielfältigen Veranstaltungen und Gespräche mit Studierenden und neu Niedergelassenen zeigen immer wieder, dass die Gesamtheit der Rahmenbedingungen entscheidend ist. Finanzielle Zuschüsse durch das Land oder Förderungen durch unsere zahnärztlichen Körperschaften können eine grundlegende Standortwahl lediglich unterstützen und absichern. Viel wichtiger aber ist die langfristige Perspektive: Welche Entwicklungsperspektive bietet sich in Berufs- und Privatleben? Dazu zählen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Region und der Arbeitsmarkt für Assistenzkräfte ebenso wie eine funktionierende Infrastruktur vor allem für junge Familien mit Kindern, Nahverkehr, Breitbandanbindung, Schulen, Sportvereine, ausreichend Wohnraum, kulturelle Angebote sowie ein lebenswertes soziales Umfeld, gegebenenfalls mit Nähe zur Familie.

Ist die Landeskinderquote ausreichend, um ein Praxissterben zu verhindern, oder müssen kurzfristig noch andere Bedingungen verbessert werden?

Eine Landeskinder- oder Landzahnarztquote können den bereits heute bestehenden Bedarf allenfalls mittel- bis langfristig und auch nur teilweise auffangen. Kurzfristig muss das Land vor allem die rentennahen Jahrgänge von Praxisinhabern länger im Berufsleben halten. So kann Thüringen die absehbaren Versorgungsengpässe wenigstens etwas abmildern. Dazu muss insbe­sondere die praxisferne und unnötige Bürokratie abgebaut werden. Unsinnig sind beispielsweise die mehrfachen Praxiskontrollen durch das Landesamt für Verbraucherschutz sowie die kommunalen Gesundheitsämter. Die Erfahrungen aus den Vorjahren zeigen leider regelrechte Wellen vorgezogener Praxisschließungen und Renteneintritte bei neuen Belastungen für Zahnarztpraxen. Als Beispiele fallen mir die Einführung der EU-DSGVO und die notwendigen, aber teuren Investitionen in die digitale Telematikinfrastruktur ein.

Welches Feedback haben Sie auf das Statement bekommen? Haben Sie zum Beispiel etwas aus den relevanten Ministerien Ihrer Länder gehört?

Auf die Pressemitteilung selbst hat die Landeszahnärztekammer Thüringen kein Feedback erhalten. Die Forderung ist jedoch gemeinsam mit vielen anderen Themen der Thüringer Heilberufe am 14. März 2024 bei einem Parlamentarischen Frühstück im Thüringer Landtag mit der Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner und den Gesundheitspolitischen Sprechern der Parteien erörtert worden.

Sind weitere Schritte geplant, etwa begleitend zu den bald beginnenden Wahlkämpfen?

Die Landeszahnärztekammer Thüringen wird am 23. Mai 2024 gemeinsam mit der Landesärztekammer Thüringen in einer gesundheitspolitischen Podiumsdiskussion den Auftakt zu ihren Aktionen vor der Landtagswahl setzen. Überdies ist die Kammer gemeinsam mit der KZV weiterhin eng in die Initiative #Gesundheitskollaps der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker und deren Teams in Thüringen eingebunden. Am 23. April wird das eben erwähnte Positionspapier „Ambulante Versorgungsstrukturen jetzt stärken!“ in der Thüringer Landesvertretung in Berlin auch den Bundestagsabgeordneten aus dem Freistaat überreicht und besprochen.

Für Thüringen bedeutet das zum Beispiel, dass aktuell pro Jahr mindestens 100.000 Patientinnen und Patienten auf der Suche nach einer Zahnarztpraxis sind. Das geht aus Zahlen der dortigen KZV hervor. Auch in Sachsen-Anhalt ist die Lage kritisch. Hier werden nach Angaben der betreffenden KZV bis Ende 2030 über 600 Zahnärztinnen und Zahnärzte altersbedingt aus der Versorgung ausscheiden. Der Anteil der Praxisabgaben, für die keine Nachfolge gefunden wird, sei jedoch schon jetzt sehr hoch. Zwischen 2020 und 2023 habe die Quote im Schnitt bei rund 60 Prozent gelegen. Und in Sachsen? Hier wurde in den vergangenen Jahren laut Statistik der KZV Sachsen nur etwa jede dritte Praxis übernommen.

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