Medizin

Nach Stichverletzung Analysebogen ausfüllen

sp/pm
Nachrichten
Wer bei einem Unfall mit Fremdblut in Kontakt kommt, kann sich schwerwiegende Infektionen zuziehen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) bittet deshalb Beschäftigte im Gesundheitsdienst, jegliche Arbeitsunfälle mit Blutkontakt in einem Online-Analysebogen zu erfassen.

Die Infektionsrisiken

Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in Kosmetikstudios können bei ihrer Arbeit mit infektiösen Körperflüssigkeiten in Berührung kommen: durch Stich-, Schnitt- oder Kratzverletzungen der Haut (NSV) oder wenn Fremdblut ins Auge, auf Schleimhäute oder in offene Wunden gelangt. Selbst beim Einsatz sogenannter sicherer Instrumente bleibt immer ein Restrisiko, sich zu verletzen.

Die BGW untersucht deshalb in einem Forschungsprojekt die Umstände entsprechender Arbeitsunfälle, um die Präventionsmöglichkeiten weiter zu verbessern. In ihrem Online-Analysebogen zum Thema können Betroffene ihren eigenen Vorfall anonym beschreiben: Tätigkeit und Arbeitsdauer vor der Verletzung, genutztes Instrument, Schutzausrüstung, Ursache und Umgang mit der Verletzung. Sie können die Daten ausdrucken und archivieren. Entsprechend angepasst lässt sich der ausgefüllte Fragebogen zusätzlich im Betrieb für die interne Dokumentation von Stich- und Schnittverletzungen nach der TRBA 250 nutzen. Die BGW wiederum verwendet die anonymen, digital übermittelten Daten für ihre Forschungsarbeit.

Zu finden ist derFragebogen.

Was bei Blutkontakt undStichverletzungen zu tun ist

Nach jeder NSV und nach jedem Kontakt mit Blutspritzern muss eine betriebs- oder durchgangsärztliche Risikoabschätzung und Beratung erfolgen. Je nach Ausgangslage sollte das sehr zeitnah geschehen - bei HIV-Infektionsgefahr etwa innerhalb von zwei Stunden. Um das zu gewährleisten, sollte der Betrieb präventiv klären, wer im Falle eines Falls zuständig ist.

Der anonym an die BGW übermittelte Analysebogen ersetzt nicht eine etwaige Unfallanzeige bei der Berufsgenossenschaft. Diese hat der Betrieb beziehungsweise die Praxis einzureichen, wenn ein Arbeitsunfall mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit verursacht. Der Kontakt mit Fremdblut löst meist keine Meldepflicht aus. Allerdings sendet die betriebsärztliche oder durchgangsärztliche Praxis gegebenenfalls eine Unfallanzeige an die Unfallversicherung, um die Kosten für die Risikoabschätzung und Beratung mit ihr abrechnen zu können.

ZumFormular.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.