Neues aus der Beratungsförderung

Lara Bäumer
Praxis
Das Jahr 2016 hat mit zahlreichen Änderungen im Bereich der Beratungsförderung begonnen. Einen Überblick über die Neuerungen und die bundesweiten Förderungen erhalten Sie hier.

Praxen unterliegen einem stetigen Wandel und oftmals müssen Strukturen, Abläufe und Zuständigkeiten an veränderte Situationen angepasst werden. Die Organisationsoptimierung und der Aufbau von Strukturen mit klaren Zuständigkeiten und verbindlichen Arbeitsabläufen schafft Freiraum, steigert die Effektivität und verbessert das betriebswirtschaftliche Ergebnis.

Oftmals ist es sinnvoll, sich hierfür externen Know-hows zu bedienen, um Abläufe kritisch zu hinterfragen und Veränderungsprozesse zu begleiten. Dieser Schritt verursacht Kosten, die jedoch teilweise  in sehr großem Umfang bezuschusst werden können.

Aufgrund der komplexen Systematik der Förderpolitik in Deutschland sind zahlreiche aufeinander aufbauende Programme möglich. Je nach Praxisalter, Mitarbeiterzahl und Praxissitz kommen unterschiedliche Fördermittel in Frage - hier werden nur die wesentlichen bundesweiten Programme für das Jahr 2016 vorgestellt:

###more### ###title### Förderung für junge Praxen ###title### ###more###

Förderung für junge Praxen

Wenn der Praxisstart geglückt ist und das Tagesgeschäft beginnt, kommen in der Regel viele Fragen auf. Diese können gut im Rahmen einer begleitenden betriebswirtschaftlichen Beratung geklärt werden. Junge Praxen bis 2 Jahre nach der Gründung erhalten einen Zuschuss zu Beratungsleistungen - in den neuen Bundesländern (außer Berlin und Leipzig) beträgt er 80 Prozent, in der Region Lüneburg 60 Prozent und im restlichen Bundesgebiet 50 Prozent. Bemessungsgrundlage für die Zuschusshöhe sind maximal 4.000 Euro. Die Berater müssen entsprechend qualifiziert und für das Programm zertifiziert sein.

Förderung für Praxen, die länger als 2 Jahre bestehen

Auch für Praxen, die schon länger bestehen, gibt es Förderungen für Beratungsleistungen. Diese sind analog zu denen für junge Praxen. Bemessungsgrundlage sind hier allerdings 3.000 Euro.Zusätzlich gibt es für Praxen das Beratungsprogramm unternehmensWert:Mensch.Hier können alle erdenklichen Fragen mit Bezug zum Personalmanagement geklärt werden. Im Rahmen einer prozessorientierten Beratung vor Ort unter (parzieller) Einbeziehung der Mitarbeiter werden Fragen im Bereich der Mitarbeiterführung, Personaleinsatzplanung (Schichtmodelle), der internen Kommunikation und des Wissenstransfers (QM) erarbeitet.

Es können Partizipationsmodelle, wie Umsatzbeteiligungskonzepte, erstellt werden und auch die Ermittlung von Qualifizierungsbedarfen und die Erstellung von Weiterbildungskonzepten sind möglich. Praxisinhaber erhalten einen Zuschuss von 80 Prozent zu den Beratungskosten, maximal 9.520 Euro. Die Berater müssen hierfür ebenfalls entsprechend autorisiert sein.

Praxen in Schieflage

Es kommt immer wieder vor, dass eine Praxis in eine finanzielle Schieflage gerät. Auch hier gibt es Unterstützung: Bundesweit ist ein Zuschuss in Höhe von 90 Prozent zu den Beraterkosten möglich. Bemessungsgrundlage sind hier 3.000 Euro, im Anschluss daran und nach erfolgter Stabilisierung sind die oben bereits genannten Programme ebenfalls möglich, sofern noch weitere Unterstützung erforderlich ist.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass es grundsätzlich immer Förderungsmöglichkeiten gibt. In Abhängig vom gewählten Standort, vom Praxisalter und des jeweiligen Vorhabens muss das passende Produkt gefunden werden. Oftmals sind auch mehrere Förderungen nebeneinander oder nacheinander möglich. Die (gelisteten und zertifizierten) Berater weisen in der Regel auf die Möglichkeiten hin und unterstützen bei der Beantragung und administrativen Abarbeitung.

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