NRW: Diskriminierung HIV-Infizierter im Job stoppen

ck/dpa
Das Thema Aids ist trotz aller Aufklärungskampagnen noch immer mit vielen Ängsten und Vorurteilen belastet. Für Betroffene endet das häufig mit Ausgrenzung aus der Berufswelt. Dabei könnten HIV-Infizierte überall arbeiten.

Dank des medizinischen Fortschritts können Träger des Aids-Erregers HIV heutzutage ohne Leistungseinschränkung in allen Berufen arbeiten. Darauf haben die nordrhein-westfälischen Minister für Gesundheit und Arbeit, Barbara Steffens (Grüne) und Guntram Schneider (SPD), in Düsseldorf hingewiesen. Würden die allgemeinen Arbeitsschutz- und Hygienemaßnahmen beachtet, besteht auch keine Ansteckungsgefahr. Daher sei selbst im Gesundheitsbereich Arbeiten mit HIV oder Aids möglich. 

Ausgrenzung aus Unwissenheit

Dennoch würden viele Betroffene aus Unwissenheit aus der Arbeitswelt ausgegrenzt, wenn ihre Diagnose bekannt wird, kritisierten die Minister. Schneider appellierte an alle Unternehmen, die Diskriminierung HIV-Infizierter zu stoppen. In NRW leben etwa 18.000 Bürger mit HIV. Etwa zwei Drittel seien erwerbstätig, viele andere aber noch weit von einer gleichberechtigten Teilhabe am Arbeitsleben entfernt. 

Über Vorurteile aufklären

Mit einer Informationsoffensive soll über Vorurteile aufgeklärt werden. Als Partner sollen neben Unternehmen, Betriebsräten, Gewerkschaften, Jobcentern und Ausbildungseinrichtungen auch Krankenversicherungen als Partner gewonnen werden. Unterstützt werden die Empfehlungen der Landeskommission Aids bereits von der ThyssenKrupp AG. Man wolle helfen, das teilweise immer noch tabuisierte Thema zu erhellen, sagte Arbeitsdirektor Oliver Burkhard. 

Hygienevorbehalt gilt unabhängig von Aids

Angst vor Arbeitsunfällen mit HIV-Infizierten, bei denen auch Blut fließt, sei unbegründet, wenn die Hygieneregeln beachtet werden, erklärte der Vorsitzende der Landeskommission Aids, Dieter Mitrenga. Dieser Hygienevorbehalt gelte aber immer und auch unabhängig von Aids. Dazu gehöre auch, dass bei der ersten Hilfe nach Arbeitsunfällen ohnehin immer Handschuhe getragen werden müssten, betonte Burkhard. 

Lügen erlaubt

Eine Kündigung aufgrund einer Aids-Infektion sei unwirksam, erläuterte Schneider. Bei Einstellungsuntersuchungen müsse niemand einem HIV-Test zustimmen. "Man darf sogar die Unwahrheit sagen, wenn es darauf ankommt." Auch Ärzte dürften Arbeitgebern keine Informationen über HIV-Diagnosen geben, sondern lediglich attestieren, ob jemand gesundheitlich für eine Stelle infrage komme. 

Für Betroffene gibt es Hilfsangebote: Zum Thema Arbeitsschutz berät das Landesinstitut für Arbeitsgestaltung telefonisch und unter der Internet-Adressewww.komnet.nrw.de. Erstberatung für Mobbing-Opfer gibt es unter der Telefonnummer (02 11) 8 37 19 11.

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