Datenschutzbeauftragter zur elektronischen Patientenakte (ePA)

Opt-out ist datenschutzrechtlich möglich

pr
Laut Auffassung des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber ist die Opt-out-Regelung bei der ePA rechtlich möglich, aber „nicht nötig“. Die konkrete Umsetzung werde nun geprüft.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Ulrich Kelber, erklärte gestern, dass das geplante Opt-out-Modell für die elektronische Patientenakte (ePA) grundsätzlich möglich sei. Es gebe keinen Ausschluss einer Opt-out-Regelung aus datenschutzrechtlichen Gründen, unterstrich er vor der Presse bei der Vorstellung des Tätigkeitsberichtes für das Jahr 2022. Er wolle allerdings die konkrete Umsetzung prüfen, sagte er mit Blick auf entsprechende Pläne von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD).

Entscheidend bei der Lösung sei letztlich die Frage, wie einfach und klar das zugrundeliegende Widerspruchsrecht von den Nutzern ausgeübt werden könne. Kelber wies darauf hin, dass derzeit allerdings noch keine konkreten Umsetzungspläne seitens des Bundesgesundheitsministeriums vorlägen. Er werde eine ausführliche Stellungnahme abgeben, sobald ein Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen sei.

Kelber hält Opt-out-Lösung für „nicht erforderlich“

Der BfDI-Tätigkeitsbericht weist auf die Aussagen im Ampel-Koalitionsvertrag hin. Dort war die freiwillige Nutzung der ePA mit einer Opt-out-Lösung konsentiert worden. Unklar sei allerdings bis jetzt, wie die Opt-out-Lösung im Detail aussehen solle, so der Bericht. Offen sei, ob jedem der rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten ein leerer digitaler Aktenordner mit rein administrativen Daten zur Verfügung gestellt werden solle oder ob bereits eine automatische Befüllung der ePA mit medizinischen Daten erfolgen solle.

Ferner sei offen, ob alle Leistungserbringer auf alle Gesundheitsdaten in der ePA zugreifen dürfen oder ob sogar die Gesundheitsdaten der ePA direkt der medizinischen Forschung zur Verfügung gestellt werden. Es seien viele unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten denkbar, gegen die die Versicherten nur nachträglich einen Widerspruch, also ein Opt-out, aussprechen könnten.

Grundsätzlich werde keine Notwendigkeit für den angestrebten Paradigmenwechsel zu einer Opt-out-ePA gesehen, heißt es in dem Bericht weiter. Auch eine versichertengeführte ePA habe das Potenzial, Nutzen für die Gesundheitsversorgung zu bringen, wenn die Akzeptanz und das Vertrauen in ePA bei den Versicherten durch vermehrte Information und Werbung über die Vorteile einer ePA stärker gefördert würde. „Auch, wenn aus meiner Sicht eine ePA-Opt-out-Lösung nicht erforderlich ist, begrüße ich, dass die Koalitionäre eine DSGVO-konforme Lösung anstreben und werde hierzu beraten,“ wird Kelber in dem Bericht zitiert. Erste Gespräche hätten bereits stattgefunden.

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