PAR-Richtlinie: So können Praxen die neuen Leistungen abrechnen!
Der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer und sein Stellvertreter Martin Hendges erläutern in dem Film Schritt für Schritt die entsprechenden BEMA-Positionen und Formulare. Außerdem erklären sie die Beantragung, Bewertung und Abrechnung inklusive der Übergangsregelungen für Behandlungen, die vor dem Inkrafttreten der Richtlinie am 1. Juli begonnen wurden. Das Video kann ab sofort über die Website und die Social-Media-Kanäle der KZBV bei YouTube , Facebook und Twitter abgerufen werden.
Im dritten Video stehen dann die Leistungen zur PAR-Behandlung vulnerabler Gruppen nach § 22a SGB V im Fokus.
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