Pläne für ein Gesundes-Herz-Gesetz
Das Bundesgesundheitsministerium hat einen ersten inoffiziellen Gesetzesentwurf zur Stärkung der Herzgesundheit (Gesundes-Herz-Gesetz – GHG) vorgelegt. Damit soll dieKrankheitslast durch Herz-Kreislauf-Erkrankungen gesenkt werden. Vorgesehen ist die Früherkennung und die Versorgung von Risiken, Risikoerkrankungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und die medizinische Prävention soll gestärkt werden.
Der Referentenentwurf, der sich in der Ressortabstimmung befindet, sieht folgende Schwerpunkte vor:
Erwachsene sollen eine verbesserte Früherkennung erhalten. Für Check-up-Untersuchungen im Alter von 25, 35 und 50 Jahren sollen dazu ergänzende Leistungen für eine strukturierte Untersuchung mithilfe eines standardisierten Fragebogens sowie ergänzende Laboruntersuchungen festgelegt werden. Es soll ein niedrigschwelliges, einheitliches Einladungswesen durch die jeweilige Krankenkasse für Check-up-Untersuchungen eingeführt werden. Zudem sollen bei Vorlage eines mit der Einladung verschickten Gutscheins eine Beratung sowie Messungen zu Risikofaktoren (zum Beispiel Diabetes) in Apotheken angeboten werden.
Die Früherkennung bei Kindern soll verbessert werden, und zwardurch eine Untersuchung zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung mit Fokus auf Familiäre Hypercholesterinämie.
Die Verordnungsfähigkeit von Statinen soll gestärkt werden, um Herzinfarkten oder Schlaganfällen vorzubeugen.
Disease-Management-Programme (DMP) sollen gestärkt werden. Hierzu sollen die DMP den Versicherten angeboten und Verträge mit Leistungserbringern geschlossen werden.
Jugendliche sollen im Rahmen der J1-Untersuchung im Alter von zwölf bis 14 Jahren über Risiken wie Rauchen aufgeklärt werden.
Apotheken sollen in die Präventions-und Früherkennungsberatung eingebunden werden können.
Laut Entwurf sollen die vorgesehenen Maßnahmen kostenneutral sein, da eine Anrechnung geplanten Ausgaben auf die Ausgaben der Krankenkassen vorgesehen ist, die diese regelmäßig für Leistungen im Bereich Gesundheitsförderung und Primärprävention aufwenden sollen. Im Gesetzesentwurf sind jedoch keine Regelungen für eine ausreichende Finanzierung der Behandlung von Parodontitis enthalten – obwohl diese ebenfalls Einfluss auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen nehmen kann und in direkter Wechselwirkung zu Diabetes mellitus steht.
Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) finden sich in dem Gesetzesentwurf durchaus positive Ansätze wie regelmäßige zusätzliche Check-ups. Jedoch fehle eine wirklich konsequente Umsetzung des Präventionsgedankens. Der müsse schon mit Kampagnen in Schulen anfangen, damit Kinder lernen, herzgesünder zu leben, so die KBV.
Kritik kommt von Dr. Carola Reimann, der Vorstandsvorsitzenden des AOK-Bundesverbandes. Der breite Einsatz von Screenings und Statinen schon bei Kindern und Jugendlichen gehe in die völlig falsche Richtung, argumentiert sie. „Statine sind keine Smarties, solche Entscheidungen sollten auf Grundlage wissenschaftlicher Evidenz über die etablierten Bewertungswege des Gemeinsamen Bundesausschusses getroffen werden.“ Lebensstil-Fragen, die in gesamtgesellschaftlicher und elterlicher Verantwortung liegen, würden in die Medizin verschoben, und Kinder zu chronisch kranken Patienten gemacht. Aber Probleme des grassierenden Bewegungsmangels oder der falschen Ernährung löse man nicht durch frühzeitigere Medikamenten-Verordnung, so Reimann.