Praktiker sollten mehrheitlich über die Praxis der Telematik entscheiden dürfen
Die Entmachtung der gemeinsamen Selbstverwaltung werde weder zu einer Beschleunigung bei der Umsetzung der Telematikinfrastruktur (TI) führen, noch zu mehr Akzeptanz in den Praxen.
„Wir sehen für die geplante Änderung der Gesellschafterstruktur der gematik keine Notwendigkeit“, betonte Oesterreich. „Seit der Neuausrichtung des Projekts in 2010 wurden alle vom BMG vorgegebenen Fristen seitens der Gesellschafter der gematik eingehalten. Inwieweit die jetzt vorgeschlagene Neuordnung die Hemmnisse aus dem Weg räumen soll, welche in der Vergangenheit für Verzögerungen bei der Einführung der TI gesorgt haben, bleibt unklar. Die Beteiligung der zahnärztlichen Selbstverwaltung in verantwortlicher Rolle ist allerdings eine wesentliche Voraussetzung, um der TI zu Akzeptanz in den Praxen zu verhelfen.“
Die Bundesversammlung der BZÄK fordert den Gesetzgeber daher auf, ausdrücklich gesetzlich klarzustellen, dass BZÄK und KZBV gemeinsam eine Richtlinienkompetenz für die Festlegung zahnmedizinischer Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) innerhalb der gematik zukommt.
Hintergrund
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