Corona-Lockerungen ab 20. März

Reicht der Basisschutz aus?

pr
Morgen will der Bundestag erstmals über einen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) vorgelegten Koalitionsentwurf beraten. Darin geht es – während die Inzidenzzahlen in Deutschland weiter steigen - um eine neue Rechtsgrundlage für Corona-Beschränkungen.

Den Plänen nach sollen zum 20. März alle tiefgreifenderen Maßnahmen wegfallen, ein „Basisschutz“ soll aber bleiben: Eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im Nahverkehr - und eine Testpflicht in Heimen und Schulen. Bundesweit bleiben soll auch die Maskenpflicht in Fernzügen und Flugzeugen. Eine Hotspot-Regelung soll den Ländern aber weitere Eingriffsmöglichkeiten geben.

Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen sollte bleiben

Kritik an den Plänen gab es gestern von Gesundheits- und Pflegeverbänden bei einer Anhörung im Bundestags- Gesundheitsausschuss. Sie plädierten dafür, dass zumindest an der Maskenpflicht in öffentlichen Innenräumen festgehalten werden sollte. Sie befürchten auch einen Flickenteppich an unterschiedlichen Regelungen in den Ländern.

So erklärte etwa die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die reduzierten Möglichkeiten für Schutzvorkehrungen auf Länderebene seien unzureichend. Um auch künftig auf dynamische Veränderungen im Infektionsgeschehen schnell und adäquat reagieren zu können, müssten die Länder weiter Zugriff auf erprobte und bewährte Mittel haben.

Testpflichten und Zutrittskonzepte auch

Den Wegfall umfassender Testpflichten und Zutrittskonzepte kritisierte die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Es hätte die Möglichkeit gegeben, die bestehenden Regelungen um drei Monate zu verlängern, führte sie an. Angesichts der parallel wirksam werdenden einrichtungsbezogenen Impfpflicht wäre eine Fortgeltung der Regelungen sinnvoll gewesen, erklärte sie. Stattdessen sehe der Entwurf abstrakte Masken- und Testpflichten für medizinische Einrichtungen vor.

Die Virologin Melanie Brinkmann warnte nachdrücklich davor, den Basisschutz zu lockern. In der Folge könne es vermehrt zu Ausbrüchen kommen, auch in Altersheimen und in der ambulanten Pflege. Somit bestehe die Gefahr, die Kontrolle noch einmal komplett zu verlieren. Sie forderte die Beibehaltung der Maskenpflicht auch in Arztpraxen und dem Rettungsdienst. Angesichts der Dynamik im Infektionsgeschehen sei es unverständlich, wenn auf den Werkzeugkasten verzichtet werden solle, so Brinkmann. Zu viele vulnerable Menschen seien noch nicht geimpft.

Für 3G in Bus und Bahn sowie für die Maske im Einzelhandel

Währenddessen sprach sich der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen Presserichten zufolge für eine Änderung des Regierungsentwurfs aus. Er sieht Nachschärfungsbedarf und plädiert dafür, den Gesetzentwurf noch einmal anzupassen und die Maskenpflicht in Innenräumen als Basisschutzmaßnahme beizubehalten. Auch sollten die Länder Verabredungen treffen, wie sie in eigener Verantwortung Regeln so formulieren, dass sie möglichst gleichförmig und nachvollziehbar seien. Auch die SPD-Vorsitzende Saskia Esken sprach sich für einen ausreichenden Basisschutz aus – mit Maske und 3G im öffentlichen Fern- und Nahverkehr und Maske im Einzelhandel. Die Länder müssten auf lokale Infektionsgeschehen mit weitergehenden Maßnahmen reagieren können, forderte sie.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) warnte indes davor, von den geplanten Lockerungen Abstand zu nehmen. Bürger müssten sich auf die Zusagen der Politik verlassen können, betonte der KBV-Vorsitzende Andreas Gassen laut Presseberichten. Die vorgesehene Hotspot-Regelung könne einen gangbaren Kompromiss darstellen. Damit könnten die Bundesländer etwa bei stark steigenden Infektionszahlen Maßnahmen wie etwa das Maskentragen oder Testen wieder begrenzt einführen. Gassen sieht keine Gefahr der Überlastung des Gesundheitssystems. Man müsse endlich als Gesellschaft lernen, mit Corona zu leben, betonte er.

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