Gesundheitsministerkonferenz

Schnelle medizinische Versorgung für ukrainische Geflüchtete

pr
Auf einen schnellen und unbürokratischen Zugang zu medizinischer Versorgung für Geflüchtete aus der Ukraine haben sich die Gesundheitsminister von Bund und Ländern verständigt. Der Bund soll kurzfristig pragmatische Lösungen finden.

Gefordert seien dabei Bund, Länder und Kommunen. Dabei gelte es, Versorgungsprobleme zu vermeiden und insbesondere notwendige, durch die Flucht unterbrochene medizinische und pflegerische Behandlungen schnellstmöglich wiederaufzunehmen.

Der bürokratische Aufwand für alle Betroffenen solle dabei möglichst reduziert werden. Bund und Länder hätten hier in Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes die entsprechenden Festlegungen und Maßnahmen bezüglich Behandlungsberechtigung, Finanzierung und Abrechnung zu treffen.

Geflüchtete sollen Impfangebote über Corona hinaus erhalten

In dem Beschluss wird ferner auch auf die Impfsituation für die geflüchteten Menschen hingewiesen. Hierbei soll der Bund kurzfristig pragmatische Lösungen finden, die es den Ländern ermöglichen, die bereits bestehende staatliche Impfinfrastruktur zu nutzen. Geflüchteten sollen Impfangebote gemacht werden, die über die Schutzimpfung gegen COVID-19 hinausgehen.

Dazu soll das Bundesgesundheitsministerium möglichst bis zum 1. April 2022 entsprechende Änderungen der Coronavirus-Impfverordnung sowie Regelungen vorlegen, die den für die Durchführung insbesondere von Masernschutzimpfungen notwendigen Bezug von Impfstoff durch Impfzentren, Impfstellen oder mobile Impfteams der Länder ermöglichen.

gesundheitliche Betreuung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe

Zur Sicherstellung der Versorgung von pflegebedürftigen Geflüchteten sollen die Länder die Bestimmungen des jeweiligen Heimrechts – etwa hinsichtlich der räumlichen und personellen Anforderungen – flexibel handhaben. Darüber hinaus werden die Pflegekassen in den Ländern gebeten, die Anforderungen der Landesrahmenverträge zur Personalausstattung ebenfalls flexibel zu handhaben.

Bund und Länder waren sich auf der Konferenz einig, dass auch die gesundheitliche Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Für alle damit zusammenhängenden Finanzierungsfragen einschließlich der Behandlungs- und Pflegekosten soll die von der Ministerpräsidentenkonferenz eingesetzte Arbeitsgruppe von Bund und Ländern bis spätestens zum 7. April 2022 einen Lösungsvorschlag erarbeiten, heißt es in dem Beschluss.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.