Sinkender Beitragssatz und Zusatzbeiträge
Der Bundesrat ließ am Freitag die entsprechende Finanzreform der Krankenversicherung passieren. Anfang 2015 sinkt der Beitragssatz von 15,5 auf 14,6 Prozent. Der zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und -gebern bezahlte Beitragssatz soll fest bleiben. Im Gegenzug können die Kassen dann vom Einkommen abhängige Aufschläge erheben. Wegen absehbarer Kostensteigerungen erwarten Experten steigende Zusatzbeiträge.
Mit dem Gesetz wird zudem der Weg für ein neues Institut frei, das Daten zur Qualität der Kliniken auswerten soll. Krankenhausvergleiche im Internet nach Behandlungserfolgen sollen möglich werden. Beschlossen wurden zudem befristete Zuschläge der Kassen für Hebammen, so dass deren Problem steigender Haftpflichtprämien gemindert wird.
Der Bundesrat forderte mehr Mitsprache der Länder bei der Ermittlung der Klinikqualität sowie langfristige Lösungen für die Hebammen.