Sozialversicherungsrechengrößen für 2014

jt/pm
Das Bundeskabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2014
beschlossen. Für die weit überwiegende Mehrheit der Versicherten ändert sich nichts.

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2014 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2012) turnusgemäß angepasst, erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales am Mittwoch. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer, unveränderter gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.

Für die Mehrheit keine Veränderungen

Für die weit überwiegende Mehrheit der Versicherten ändert sich die Beitragsbelastung durch die neuen Werte im Jahr 2014 nicht. Nur für Versicherte, die mit ihren Verdiensten im Jahr 2013 oberhalb der sogenannten Beitragsbemessungsgrenze liegen, erhöht sich die Beitragsbelastung im Jahr 2014, weil diese Grenzen steigen.

Einkommenssteigerung von 2,80 Prozent

Die den Sozialversicherungsrechengrößen 2014 zugrundeliegende Einkommensentwicklung im Jahr 2012 betrug in den alten Bundesländern 2,81 Prozent und in den neuen Bundesländern 2,42 Prozent. Für die Fortschreibung der bundeseinheitlich geltenden Jahresarbeitsentgeltgrenzen in der gesetzlichen Krankenversicherung wird demgegenüber eine Einkommensentwicklung für Gesamtdeutschland im Jahr 2012 in Höhe von 2,80 Prozent zugrunde gelegt.

Bei der Ermittlung der jeweiligen Einkommensentwicklung wird auf die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne Personen in Arbeitsgelegenheiten mit Entschädigungen für  Mehraufwendungen („Ein-Euro-Jobs“) abgestellt.

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