Patientenbeauftragter der Bundesregierung

„Startschuss für die UPD noch vor dem Sommer“

pr
Politik
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) soll noch vor dem Sommer starten, sagt der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Stefan Schwartze (SPD) in einem Interview. Man sei auf einem guten Weg.

Die „alte“ Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hatte im Zuge der Umwandlung zu einer Stiftung zunächst ihre laufende Arbeit im Dezember 2023 eingestellt. Beim Aufbau der neuen UPD-Stiftung lief es lange nicht rund. Jetzt erklärte der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Stefan Schwartze, dass es mit der Organisation weitergeht. „Es wird einen Startschuss noch vor dem Sommer geben“, sagte er in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. „Ich kann mich noch nicht genau auf die Woche und den Tag festlegen, aber wir sind auf gutem Wege."

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden eingestellt und arbeiteten mit Hochdruck an der Wiedereröffnung, so Schwartze weiter. Zunächst sei noch einen Probelauf notwendig, ob die Telefonanlage und die Computersysteme funktionierten. Man arbeite zwar mit der bisherigen Datenbank, in der alles Wissen für die Beraterinnen und Berater abgelegt sei. Aber das müsse auf die neue Technik aufgespielt und aktualisiert werden. „Das ist ja ein halbes Jahr nicht geschehen. Das ist im Gesundheitswesen eine lange Zeit“, sagte der Patientenbeauftragte.

In dem Interview äußerte sich Schwartze unter anderem auch zum Patientenrechtegesetz. Auch hier lautet seine Botschaft: man sei „auf gutem Weg“. Verbesserungen seien dringend notwendig, forderte er. Schon vor zehn Jahren bei Inkrafttreten des Gesetzes sei klar gewesen, dass im Fall von Behandlungsfehlern die Beweislast für die Patientinnen und Patienten deutlich zu hoch sei. Laut Schwarzte scheiterten die Betroffenen meist daran, zu beweisen, dass der Schaden allein durch einen Behandlungsfehler verursacht worden sei. Der Vollbeweis sei in der Praxis extrem schwer, sagte er. Deshalb setzte er sich dafür ein, dass künftig die überwiegende Wahrscheinlichkeit ausreicht – wie es Ländern mit vergleichbaren Rechtssystemen, also zum Beispiel in Österreich oder der Schweiz, längst der Fall sei.

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