Startschuss für eine Bundespflegekammer
Die Organisationen wollen damit "den Startschuss für eine gemeinsame Selbstverwaltung aller professionellen Pflegeberufe auf Bundesebene" geben. Innerhalb eines Jahres soll die Gründungskonferenz die Vorbereitungen treffen, um die Bundeskammer als Dach der bereits existierenden Landespflegekammer Rheinland-Pfalz und weiterer derzeit in Vorbereitung befindlicher Kammern der Pflegeberufe zu bilden und arbeitsfähig zu machen.
Derzeit existieren Initiativen für Landespflegekammern in Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg. Bayern hat einen anderen Weg gewählt, dort wurde ein Pflegering gebildet, der auf freiwilliger Mitgliedschaft der Pflegenden beruht. Der Pflegering kann nicht Mitglied der Kammer werden.
"Wir stehen am Beginn eines Prozesses"
Andreas Westerfellhaus, Präsident des Deutschen Pflegerats, sieht den Beschluss zur Gründungskonferenz als ein klares Zeichen zum Beginn der kommenden Legislaturperiode, um dem Pflegebereich ein starkes politisches Gewicht zu verleihen. „Wir stehen am Beginn eines Prozesses. Wir wollen alle professionellen Pflegenden in den Kammern haben und eine starke Interessenvertretung darstellen“, sagte er gegenüber den zm.
Die Gründung der Kammern auf regionaler Ebene vollziehe sich in unterschiedlichem Tempo, erläutert er weiter. Als Basis sei eine Befragung der Pflegenden erforderlich. Immer, wenn mindestens 50 Prozent zustimmen, werde der Prozess weiter vorangetrieben. Eine Sogwirkung für andere Länder erwarte man beispielsweise von einem großen Bundesland wie Nordrhein-Westfalen, wo derzeit Informationskampagnen durchgeführt werden und eine Befragung in Vorbereitung ist. In Brandenburg und Baden-Württemberg werden ebenfalls derzeit Befragungen vorbereitet. „Dort, wo wir aufklären, ist der Zustimmungsgrad zur Kammermitgliedschaft hoch und die Bereitschaft, dafür moderate Mitgliedsbeiträge zu zahlen, ist vorhanden“, so Westerfellhaus.
Sobald sich ein Land für die Kammergründung ausspreche, sei der nächste Schritt, auf die Landesregierungen einzuwirken, um die Heilberufegesetze entsprechend zu ändern. Dort müsse die verpflichtende Mitgliedschaft dann gesetzlich verankert werden.