Nachricht

Streit über Arzttermine

ck/dpa
Nachrichten
GKV-Versicherte müssen meist lange auf einen Facharzttermin warten - umgekehrt lassen Patienten Termine nach Angaben der Mediziner aber auch oft sausen. Die wichtigsten Fragen zur Debatte um die Arzttermine.

Was hat die Bundesregierung geplant? 

Kassenpatienten sollen maximal vier Wochen auf einen Arzttermin warten müssen. Wer vom Hausarzt eine Überweisung bekommt, soll über Servicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen binnen einer Woche einen Behandlungstermin genannt bekommen. Dabei soll die Wartezeit vier Wochen nicht überschreiten. Sonst soll ein ambulanter Termin im Krankenhaus angeboten werden. 

Was halten die Ärzte davon? 

Nichts. Terminmanagement sei Sache der Praxen, sagen sie. Die Bundesärztekammer brachte eine "dringliche Überweisung" zum Facharzt ins Spiel, und zwar immer dann, wenn es bei Patienten besonders eilt. 

Wie groß ist das Problem? 

Laut einer aktuellen Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Finanzdienstleisters MLP mussten 57 Prozent der gesetzlich Versicherten in den vergangenen Jahren ein- oder mehrmals mehr als drei Wochen auf einen Arzttermin warten. Das Problem bei den Servicestellen ist: Der Versicherte kann sich dann den Arzt nicht mehr selbst aussuchen. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) erhalten zwei Drittel der Deutschen innerhalb von drei Tagen einen Termin. 

Wie ist es um die Termintreue der Patienten bestellt? 

Laut Bundesärztekammer werden pro Quartal bundesweit mehr als 6,5 Millionen Termine von Patienten nicht wahrgenommen. Deshalb denken sie darüber nach, die Krankenkassen für säumige Patienten zu sanktionieren. Die KBV will bei rund 1.000 Praxen aktuell nachhaken, wie es um die Pünktlichkeit der Patienten steht. Ihr Chef Andreas Gassen mahnte mehr Verantwortungsbewusstsein der Patienten an.

Werden Patienten künftig bestraft, wenn sie Termine nicht wahrnehmen? 

Die Ärzte fordern Ausfallentschädigungen für Termine, die von den Patienten geschwänzt werden. Ärztepräsident Frank Ulrich Montgomery hält es für vorstellbar, die Krankenkassen zur Kasse zu bitten, wenn Patienten Termine sausen ließen. Wie sich das umsetzen ließe, ist fraglich. Das gilt auch für Schadenersatzforderungen.

Das Problem im Verhältnis von Arzt und Patient sei zivilrechtlicher Natur, heißt es im Bundesgesundheitsministerium unter Verweis auf die uneinheitliche Rechtsprechung. So habe es durchaus Fälle gegeben, in denen Ärzten Anspruch auf Schadenersatz zugesprochen worden sei.

von Basil Wegener und Günther Voss, dpa

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.