Superbehörde ist im Aufbau
Ein inoffizieller Referentenentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ist jetzt bekannt geworden. Danach will der Gesetzgeber das Vorhaben des Koalitionsvertrags umsetzen, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und Teile des Robert Koch-Instituts (RKI) in einem Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit am BMG aufgehen zu lassen. Ziel ist, die öffentliche Gesundheit zu stärken.
Das Bundesinstitut soll sich laut Entwurf vor allem mit vier Themenschwerpunkten beschäftigen: 1. Daten, Digitalisierung und Forschung, 2. Stärkung der Öffentlichen Gesundheit und freiwillige Vernetzung des ÖGD, 3. Gesundheits-, Krisen- und Risikokommunikation und 4. Stärkung der Vorbeugung und Verhütung von Krankheiten und der Gesundheitsförderung.
Zugleich solle den Erfordernissen eines modernen öffentlichen Gesundheitswesens Rechnung getragen werden. Damit würden auf Bundesebene wissenschaftliche und zielgruppenspezifische Erkenntnisse und die daraus abgeleiteten Empfehlungen unter einem Dach zusammengebracht.
Das RKI soll unabhängig bleiben
Die Expertise RKI in den Bereichen Forschung, Fachkommunikation, Infektionsschutz und Biosicherheit bleibe bestehen, heißt es in dem Entwurf weiter. Ebenso verbleibe beim RKI die Zuständigkeit für nicht übertragbare Krankheiten, die in Zusammenhang mit übertragbaren Krankheiten stehen. „Gemeinsam stärken das BIPAM und das RKI die öffentliche Gesundheit bundesseitig als zentraler Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems und setzen den Public Health Action Cycle in enger Zusammenarbeit um,“ heißt es in dem Entwurf wörtlich. „Wie bisher auch bleibt die Unabhängigkeit des RKI gewahrt und es bleibt in seiner wissenschaftlichen Arbeit weiterhin weisungsungebunden.
Ein Schwerpunkt des Bundesinstituts solle die Unterstützung der Koordination von Aktivitäten im Bereich Öffentliche Gesundheit und die freiwillige Vernetzung des ÖGD mit weiteren Playern der Öffentlichen Gesundheit sein. Daneben solle das BIPAM präventive Maßnahmen und die Bekämpfung von Krankheiten sowie eine gesundheitsförderliche Gesamtpolitik auf Bundesebene unterstützen.
30 Millionen Euro Kosten pro Jahr
Die laufenden Kosten für das neue BIPAM werden laut Entwurf mit rund 30 Millionen Euro pro Jahr ab 2025 veranschlagt. Für den Aufbau der Behörde sind einmalige Investitionskosten von rund 19,3 Millionen Euro vorgesehen. Sitz des Instituts soll sowohl Berlin als auch Köln sein.
Bereits im Herbst letzten Jahres war ein inoffizieller Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Nachfolge der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bekannt geworden. Er war von der Fachöffentlichkeit stark kritisiert worden. Der jetzige Entwurf beschreibt die Aufgaben des neuen Instituts konkreter.