TK übernimmt Kosten für die Hebammen-Rufbereitschaft
Viele schwangere Frauen möchten bei der Geburt von einer persönlich ausgewählten Hebamme betreut werden. Für die letzten Schwangerschaftswochen - in der Regel 38. bis 42. Woche - können werdende Mütter und freiberuflich tätige Hebammen deshalb eine Rufbereitschaft vereinbaren. Das heißt, die Hebamme stellt sicher, dass sie für die Schwangere 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Sie steht den werdenden Müttern für alle Fragen zur Verfügung und ist zur Stelle, wenn sich das Kind ankündigt.
Diese Leistung wird grundsätzlich als Pauschale berechnet. Die TK erstattet für Geburten ab dem 1. Januar 2013 die Kosten bis zu einem Betrag von 250 Euro. Dazu muss die Schwangere die Rechnung der Hebamme im Original bei der Kasse einreichen.