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Landzahnarztgesetz in Sachsen

Über die Quote in Dresden oder Leipzig studieren

sth
Politik
Im Zuge der neuen Landzahnarztquote stehen in Sachsen ab dem Wintersemester 2026/2027 erstmals je vier Studienplätze an den Unis Dresden und Leipzig zur Verfügung. Am 25. März gibt es eine Infoveranstaltung.

„Das zweistufige Auswahlverfahren berücksichtigt – neben dem erfolgreich absolvierten Test für Medizinische Studiengänge (TMS) und der Abiturnote – weitere Aspekte“, informieren die Landeszahnärztekammer Sachsen (LZKS) und die Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen (KZVS). Dazu gehören neben einer geeigneten beruflichen Vorqualifikation beispielsweise auch ehrenamtliche Tätigkeiten.

Bewerbungen sind zwischen dem 23. März und 15. April möglich

Die Studienplätze stünden außerhalb des regulären Numerus Clausus-Regimes zur Verfügung, ergänzt die Landesdirektion Sachsen. „Wir führen dazu ein eigenes Auswahlverfahren durch“, heißt es auf deren Website. „Dabei werden bereits Aspekte berücksichtigt, die für eine zahnärztliche Tätigkeit in ländlichen beziehungsweise unterversorgten Gebieten wichtig sind und aus denen wir Ihre Motivation für die Tätigkeit als Zahnarzt auf dem Land schließen können.“

LZKS und KZVS laden gemeinsam mit der Landesdirektion Sachsen zu einer Online-Infoveranstaltung am Mittwoch, 25. März, um 17 Uhr, ein. Auch Vertreterinnen und Vertreter beider Hochschulstandorte werden daran teilnehmen und Fragen beantworten. Bewerbungen für einen Studienplatz sind zwischen dem 23. März und 15. April 2026 möglich.

Verpflichtung, zehn Jahre in Bedarfsgebiet tätig zu werden

Wer sich einen Studienplatz in der Zahnmedizin über die Vorabquote nach dem Sächsischen Landzahnarztgesetz sichert, verpflichtet sich, nach dem Abschluss für zehn Jahre in einem sächsischen Bedarfsgebiet vertragszahnärztlich tätig zu werden. Das hatte der Landtag am 3. Dezember 2025 beschlossen.

Nach dem Landzahnarztgesetz werden in Sachsen ab sofort 8,1 Prozent der Studienplätze in der Zahnmedizin vergeben. „Damit schafft der Freistaat Sachsen eine Perspektive für Bewerber, bei denen der Numerus Clausus nicht ausreicht“, teilen die beiden zahnärztlichen Landesorganisationen mit. „Zugleich soll damit die bedarfgerechte Sicherstellung der zahnmedizinischen Versorgung, insbesondere im ländlichen Raum, unterstützt werden.“

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