Reformvorschläge für das Medizinstudium

Union fordert einheitliche Aufwandsentschädigung im PJ

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Politik
Die Unionsfraktion kritisiert die Zustände im Praktischen Jahr (PJ) und fordert für die Medizinstudierenden eine einheitliche Aufwandsentschädigung, ein besseres Lehrangebot sowie die Bewilligung von Krankheitstagen.

„Medizinstudentinnen und -studenten im Praktischen Jahr (PJ) tragen wesentlich zum Gelingen der klinischen Patientenversorgung bei“, heißt es in dem Antrag der Unionsfraktions (Drucksache 20/10978 vom 9. April 2023). „Sie unterstützen den Klinikablauf mit einer Ausbildungszeit von mindestens 40 Stunden die Woche als günstige oder teilweise sogar kostenlose Arbeitskräfte.“

Gezahlt würde ihnen für ihre Tätigkeit, die zum Teil auch Überstunden, Nachtschichten und Wochenenddienste umfasst, jedoch nur eine Aufwandsentschädigung, weniger als der gesetzliche Mindestlohn. Statt theoretisch erworbenes Wissen praktisch vertiefen zu können, seien PJler ein „günstiger Ersatz von Vollzeitkräften aufgrund von Personalmangel".

Bezahlt wird weniger als der Mindestlohn

Viele Studenteninnen und Studenten müssten sich ihren Lebensunterhalt in der außerordentlich knappen Freizeit dazuverdienen. „Rund 40 Prozent der Medizinstudentinnen und -studenten im PJ müssen zur Sicherung des Lebensunterhalts auf ihr Erspartes zurückgreifen. Rund 28 Prozent sind neben der emotional und körperlich belastenden Vollzeittätigkeit am Krankenbett auf Nebenjobs angewiesen“, heißt es in dem Antrag mit Verweis auf eine Studie. „Anstatt unterrichtet zu werden oder lernen zu dürfen (Examensvorbereitung, Vor- und Nachbereitung des Stationsalltags) werden Studentinnen und Studenten im PJ zudem mancherorts größtenteils für Routinetätigkeiten wie Blutabnahmen, Botengänge und Dokumentationen eingesetzt, um den überlasteten Stationsalltag am Laufen zu halten.“

In Absprache mit den Ländern wolle man deshalb auf die Umsetzung einer Lehrpflicht mit mindestens vier Unterrichtsstunden Lehrveranstaltungen und mindestens acht StundenLernzeit pro Woche gemäß dem überarbeiteten Referentenentwurf des BMG vom 15. Juni 2023 zur ÄApprO hinwirken.

Krankheitstage? Fehlanzeige!

Für die Unionsabgeordneten gibt es auch bei der Fehlzeitenregelung Optimierungsbedarf. Sie kritisieren, dass für das gesamte Jahr insgesamt zwar 30 Fehltage zur Verfügung stehen, diese aber nicht ausschließlich der Erholung oder Vorbereitung auf das dritte Staatsexamen dienen, sondern auch die Krankheitstage umfassen, die wie übliche Fehltage gezählt werden. Dies führe dazu, dass PJler häufig trotz Krankheit zur Ausbildungsstätte gehen.

Die Abgeordneten fordern in ihrem Antrag, in Absprache mit den Ländern eine möglichst einheitliche Aufwandsentschädigung für die Ableistung des PJ zu schaffen. Dabei sollte das Auswahlkriterium nicht primär die Höhe der Vergütung sein, sondern das Lehrangebot. Außerdem sollten Krankheits- und Fehltage im PJ in der Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) getrennt werden. Wer vorher eine Berufsausbildung abolviert hat, sollte einen KfW-Studienkredit in den Semestern beziehen können, in denen er das PJ ableistet.

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