Nachricht

UPD-Bericht: „Patienten sind regelmäßig überfordert“

Sonja Schultz
Nachrichten
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland stellte ihren „Monitor Patientenberatung 2016“ vor. Den größten Klärungsbedarf gibt es demnach beim Krankengeld, gefolgt von ärztlichen Behandlungsfehlern und Zahnmedizin.

Wie patientenorientiert ist das deutsche Gesundheitssystem? Wo fühlen sich Patienten nicht ausreichend unterstützt und beraten? Diesen Fragen geht der jährlich von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland herausgegebene Monitor nach.

Basis der aktuellen Erhebung sind rund 94.000 Beratungen, die die UPD 2016 durchgeführt hat. Den größten Klärungsbedarf gab es demnach beim Krankengeld. Hier suchten mehr als 10.000 Menschen Rat bei der UPD. Zweithäufigstes Auskunftsthema (4.688 Mal) waren ärztliche Behandlungsfehler. An dritter Stelle steht die Zahnmedizin mit knapp 2.000 Beratungen, gefolgt von Fragen zur Einsicht in die Patientenakte (1.591 Mal). Auch zu den Bereichen Arzneimitteltherapiesicherheit und Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) wurde die UPD häufig konsultiert.

Informationsdefizite zwischen Patienten und Ärzten

Thorben Krumwiede, Geschäftsführer der UPD, stellte den rund 100-seitigen Monitor vor und ging auf einzelne Problemfelder näher ein. Zu den prägenden Erfahrungen der Beratungen gehöre, so Krumwiede, „dass Ratsuchende immer wieder eine Informationsasymmetrie zwischen Patienten und Versicherten auf der einen Seite und Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen auf der anderen Seite erleben. Dazu kommt oftmals die fehlende oder eingeschränkte Gesundheitskompetenz.“ Genau hier wolle die UPD vermitteln und als „Lotse“ auf dem Weg durchs Gesundheitssystem fungieren.

Beispiel Krankengeld: Vielen Patienten – aber auch Ärzten – sei nicht ausreichend bewusst, dass der Bezug von Krankengeld an die lückenlose Feststellung der Arbeitsunfähigkeit gebunden ist. Wenn nun eine Arbeitsunfähigkeit besteht und auch so bescheinigt wurde, die ärztliche Folgebescheinigung aber nicht nahtlos anknüpft, erlischt der Anspruch auf Krankengeld. „Die oft existentiellen Folgen durch den Wegfall der oft einzigen Einnahmequelle betreffen keinesfalls eine kleine Anzahl an kranken Menschen in Deutschland“, sagte Thorben Krumwiede auf der Pressekonferenz. Die UPD sieht auch die Krankenkassen in der Pflicht, ihre Versicherten ausdrücklich zu informieren. Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, unterstützte diese Forderung: „Es kann nicht sein, dass Patienten ihren Krankengeldanspruch nur deshalb verlieren und damit womöglich in massive finanzielle Nöte geraten, weil sie die Leistungsvoraussetzungen nicht kennen.“

UPD zur MDK-Beurteilung:  Aktenlage reicht nicht aus

Eine weitere Schwierigkeit sieht der UPD-Monitor bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit nach Aktenlage durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK). „Patientenorientiert ist dieses Vorgehen nicht“, urteilte Thorben Krumwiede. Denn ein Blick in die Akten reiche nicht aus. Vielmehr solle der Arzt des MDK den Versicherten immer vorab persönlich kontaktieren, bevor dessen Gesundheitslage beurteilt und das Krankengeld unter Umständen gestrichen wird. Patienten würden den MDK „als verlängerten Arm der Krankenkassen empfinden“, ergänzte Staatssekretär Laumann – und forderte eine Neuorganisation des Medizinischen Dienstes in Unabhängigkeit von den Kranken- und Pflegekassen.

Beim problematischen Feld vermeintlicher oder tatsächlicher Behandlungsfehler stellt die UPD eine häufig unbefriedigende Arzt-Patienten-Kommunikation fest. Ärzte würden etwaige Behandlungsfehler nicht von sich aus ansprechen. Um schließlich Rechtsansprüche geltend machen zu können, müssen Patienten Behandlungsfehler zweifelsfrei nachweisen – und scheitern meist am Anspruch dieser Beweislast. Auch das Recht, die eigene Krankenakte einzusehen, konnten Patienten nicht immer durchsetzen.

Zahnmedizin: UPD wünscht sich bessere Information

1.897 Ratsuchende kontaktierten die UPD 2016 im Bereich der Zahnheilkunde. Die Fragen betrafen vor allem die Themen Zahnersatz (622 Mal), Implantate (300 Mal), Kieferorthopädie (156 Mal), Füllungen (150 Mal) und Wurzelkanalbehandlungen (131 Mal). Zusätzlich zu den medizinischen erfolgten hier auch juristische Beratungen (2285 Mal), etwa zum Verdacht auf Behandlungsfehler (658 Mal), zu Patientenrecht und Berufspflichten (593 Mal) oder Leistungsansprüchen gegenüber Kostenträgern (338 Mal).

<interactive-element xmlns:ns3="http://www.w3.org/1999/xlink" ns3:href="censhare:///service/assets/asset/id/72754" ns3:role="censhare:///service/masterdata/asset_rel_typedef;key=actual."/>

„Wir erleben, dass Patienten auf dem Gebiet der Zahnmedizin von sozialrechtlichen Vorgaben und den individuellen Abwägungen medizinischer Notwendigkeit regelmäßig überfordert sind“, erklärte Thorben Krumwiede. „Aufgrund der rechtlichen Ausgestaltung wird die Beratung in der Zahnarztpraxis häufig von finanziellen Fragestellungen dominiert.“ Die UPD wünsche sich „eine bessere Information über mögliche kostenfreie Alternativen“.

Melden Sie sich hier zum zm Online-Newsletter an

Die aktuellen Nachrichten direkt in Ihren Posteingang

zm Online-Newsletter


Sie interessieren sich für einen unserer anderen Newsletter?
Hier geht zu den Anmeldungen zm starter-Newsletter und zm Heft-Newsletter.