UPD ist als Stiftung geplant
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) soll künftig nicht mehr von einer gemeinnützigen GmbH geführt werden, sondern im Rahmen einer Stiftung bürgerlichen Rechts arbeiten. Das sieht ein Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Im Ampel-Koalitionsvertrag war vereinbart worden, die UPD in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur unter Beteiligung der maßgeblichen Patientenorganisationen zu überführen.
Laut Entwurf soll die UPD nunmehr „im Rahmen einer rechtsfähigen Stiftung bürgerlichen Rechts neu strukturiert und verstetigt” werden. Hierdurch werde den Kriterien der Unabhängigkeit, der Staatsferne sowie der Dauerhaftigkeit umfassend Rechnung getragen, heißt es weiter. Den Plänen zufolge soll der Spitzenverband Bund der Krankenkassen eine Stiftung bürgerlichen Rechts errichten, die ihre Tätigkeit zum 1. Januar 2024 aufnimmt. Ziel der Stiftung sei es, die Gesundheitskompetenz der Patienten und die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und mögliche Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen. Die Organisation soll den Namen Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) tragen und ihren Sitz in Berlin haben. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen soll im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit die Stiftungssatzung erlassen.
Jahresbudget soll von zehn auf 15 Millionen Euro steigen
Finanziert werden soll die Stiftung – wie bisher auch – von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unter Beteiligung der privaten Krankenversicherung (PKV). Allerdings erhöht sich laut Entwurf der jährliche Beitrag von zehn Millionen auf 15 Millionen Euro. Der Anteil der PKV soll sieben Prozent betragen. Zur Überprüfung der Unabhängigkeit der Stiftung, ihrer Zweckerreichung, der Qualität des Informations- und Beratungsangebots und der Beratungszahlen soll die Tätigkeit der Stiftung jährlich von einem unabhängigen Gutachter evaluiert werden.
Wie es in dem Referentenentwurf weiter heißt, soll Geschäftsführendes Organ der Stiftung der Stiftungsvorstand sein. Er soll aus zwei Mitgliedern bestehen. Sie werden durch den Stiftungsrat bestellt und abberufen. Dem elfköpfigen Stiftungsrat sollen laut Plan die oder der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, zwei Mitglieder des Bundestages, je eine Vertreterin oder ein Vertreter des BMG und des Verbraucherschutzministeriums sowie des GKV-Spitzenverbandes und des PKV-Verbandes angehören. Hinzu sollen vier ehrenamtliche Vertreter von Patientenorganisationen kommen, die nicht Mitglied des Stiftungsvorstands sein können. Die oder der Patientenbeauftragte benennt den Stiftungsrat im Einvernehmen mit den beiden genannten Ministerien. Das Stimmrecht der Mitglieder von GKV und PKV soll sich lediglich auf Finanzfragen erstrecken. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen sowie der PKV-Verband sollen auf den Inhalt oder den Umfang der Tätigkeit der Stiftung keinen Einfluss nehmen dürfen, heißt es in dem Entwurf.
Skeptisch zum Referentenentwurf zeigte sich Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Nach einer ersten Prüfung des nun vorliegenden Gesetzentwurfs sei es fraglich, ob das Ziel erreicht werden könne, ab 2024 bundesweit eine unabhängige und qualitätsgesicherte Beratung sicherzustellen, erklärte sie. Ihrer Meinung nach sei es unverständlich ist, warum die geplante Rechtsform einer Stiftung durch den Spitzenverband Bund der Krankenkassen eingerichtet und durch die Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungen finanziert werden solle – also ausgerechnet von den Organisationen, die sehr häufig Auslöser von Beschwerden und Beratungsanliegen von Patientinnen und Patienten seien.