Vergessen Sie nicht die "umgekehrte Steuerschuld!"
Damit die ausländischen Firmen diese steuerfreie Lieferung auch durchführen können, benötigen sie als Nachweis Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Normalerweise zahlt der Lieferant in Deutschland die Umsatzsteuer. Bei internationalem Warenverkehr kann sich das jedoch umkehren
und nennt sich deshalb „umgekehrte Steuerschuld“.
Da Sie das Material dem jeweiligen Patienten weiterberechnen, ist es wichtig, dass Sie auf den Rechnungsbetrag die 7 Prozent Umsatzsteuer addieren, damit Ihnen von den Patienten Ihr tatsächlicher Aufwand erstattet wird. Wenn Sie also zum Beispiel eine Schiene für 100 Euro aus Polen geliefert bekommen, müssen Sie dem Patienten 107 Euro berechnen. (Einkaufspreis + 7 Prozent).
Falls Sie unterjährig Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgegeben müssen, wird die von Ihnen zu tragende Umsatzsteuer für die Schienen dort mit erfasst und von Ihnen bezahlt. Ansonsten wird die Umsatzsteuer erst mit der Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung fällig, so dass sich entsprechend höhere Nachzahlungen ergeben.
Rechenbeispiel
Wenn Sie zum Beispiel für 20.000 Euro Material aus dem EU-Ausland kaufen, zahlen Sie darauf im Nachhinein 1.400 Euro Umsatzsteuer. Das ist keine zusätzliche Belastung, weil das Geld vom Patienten bezahlt wird, allerdings sollte man diese Nachzahlung auf dem Schirm haben, damit sie nicht überraschend kommt.
Diese Regelung trifft nicht nur auf Materiallieferungen zu, sondern auch auf sonstige Leistungen von Unternehmen im EU-Ausland, so zum Beispiel auch auf Google-AdWords oder Leistungen von Facebook.