Folgen von Covid-19

Zahnärzte sind weltweit an der Grenze

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Gesellschaft
Zahnarztpraxen behandeln nur noch Notfälle – oder sie müssen ganz schließen. Ob in Italien, Spanien, USA, Frankreich oder Belgien: Überall befinden sich Zahnärzte derzeit in einer der schwierigsten Situationen ihres Berufslebens.

Italien (27.980 Fälle): Ein Marshall-Plan für Zahnarztpraxen?

Ganz Italien ist unter Quarantäne gestellt. Die 60 Millionen Bürger dürfen vorerst bis zum 3. April auch nicht innerhalb der Landesgrenzen reisen. Nur wer zur Arbeit, zum Arzt oder einkaufen geht, darf auf die Straße. Bars und Restaurants müssen um 18 Uhr schließen. Kinos, Theater, Diskotheken haben den Betrieb eingestellt. Museen, Kulturzentren, Skigebiete und Schwimmbäder sind dicht. Mitarbeiter des Gesundheitssystems dürfen keinen Urlaub nehmen.

Die Zahnarztpraxen nehmen nur noch ganz wenige akute Schmerzfälle an, denn es gibt keine Schutzmasken und -kleidung mehr – oder nur zu Wucherpreisen. Die Praxischefs als Freiberufler beklagen Einnahmeausfälle und Fixkosten von Tausenden Euro monatlich.

Die italienische Zahnärztekammer Associazione Italiana Odontoiatri (AIO) hat Premierminister Giuseppe Conte deshalb gestern in in einem Brief gebeten, einen "Marshall-Plan" für Zahnarztpraxen aufzulegen. Die Situation sei derzeit sehr schwierig, weil die meisten Praxen aufgrund der Corona-Pandemie gezwungen sind zu schließen. Die wenigen offenen Praxen behandeln ausschließlich Notfälle.

In seinem Brief, der sich auch an Wirtschaftsminister Roberto Gualtieri richtet, fordert AIO-Präsident Fausto Fiorile unter anderem, alle angestellten Mitarbeiter in Zahnarztpraxen per Gesetz sozial abzusichern, Zahlungen für Hypotheken und Leasingverträge auszusetzen, eine Abschaffung der Mehrwertsteuer beim Kauf von Hygiene-Geräten sowie die Wiedereinführung einer Abschreibung dieser Vermögenswerte. Darüber hinaus bittet Fiorile, die Zahnärzte mit Geldern aus dem Enpam-Fund, dem größten italienischen Fonds für Ärzte und Zahnärzte, den Berufsstand zu unterstützen.

Iran (14.991): Milliardenkredit aus Weltwährungsfonds angefragt

Im Iran ist die Lage sehr unübersichtlich und der Umgang mit dem Virus eher chaotisch. Derzeit sind 15.000 Menschen mit SARS-CoV-2 infiziert, offiziell verstarben 853 Patienten am Virus. Die Dunkelziffer wird weit höher geschätzt.Medizinische Mittel und auch Gelder sind knapp. Laut einem Tweet des Gesundheitsministeriums fehlen 100 Millionen Einweghandschuhe, 500.000 Sets an OP-Kleidung und 4.000 Infrarotthermometer. Dringend wird um Hilfe gebeten. Das Regierungsoberhaupt, der religiöse Führer Ayatollah Chamenei, hält die Epidemie im Land für eine „biologische Attacke“ und klärt das Volk von rund 81 Millionen Menschen nicht korrekt über die Infektionsgefahr auf. Das macht es der Verbreitung unten den schlechten Gegebenheiten nur noch leichter.

Als Mitte Februar der erste Infizierte bestätigt wird, sterben am selben Tag zwei Menschen an Covid-19. Von da an kann der Staat den Virusbefall nicht länger leugnen. Die Ausbreitung geht so rasant, dass der Iran trotz seines guten Gesundheitssystems nach China bald die zweihöchste Fallzahl hat. Die Regierung ordnet an, Schulen, Universitäten, Kinos und Theater zu schließen. Die Freitagsgebete werden abgesagt, ebenso das Neujahrsfest und alle Reisen. 

Um die medizinische Versorgung und damit auch die zahnmedizinische Versorgung aufrecht zu erhalten, bittet Iran den Weltwährungsfonds um einen Kredit in Höhe von 5 Milliarden Dollar.

Spanien (11.279): Bitte um Finanzhilfen für Zahnärzte

In Spanien hat der Allgemeine Rat der Zahnärzte, der Consejo General de Dentistas, unter dem Vorsitz von Dr. Óscar Castro Reino heute die Regierung aufgefordert, die Zahnärzte finanziell zu unterstützen. Viele Zahnkliniken seien gezwungen, ihre Tätigkeit einzustellen, da es an Schutzmaterial für die Fachkräfte fehlt und Zahnarzt, Hilfspersonal wie auch der Patient während der Zahnbehandlung einer hohen Exposition gegenüber dem Coronavirus ausgesetzt sind.

Gefordert werden wirtschaftliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen, um die wirtschaftlichen Schäden zu mildern. Die durch COVID-19 verursachte Gesundheitssituation betrifft die Zahnärzte direkt, da sie ständig Aerosolen und Speichel ausgesetzt sind und in einer Entfernung von weniger als einem Meter vom Mund des Patienten arbeiten und somit zu den Berufsgruppen mit dem höchsten Risiko gehören.

Die Beschaffenheit der Arbeit habe zusammen mit dem Mangel an Schutzmaterial dazu geführt, dass viele Praxen geschlossen wurden. Trotzdem behandeln viele Zahnärzte immer noch Notfälle, um zu verhindern, dass Patienten ins Krankenhaus gehen und das System weiter zusammenbricht: "Als Fachleute im Gesundheitswesen glauben wir, dass es an der Zeit ist, unsere Kräfte zu bündeln und unsere volle Unterstützung zu zeigen, um diese ernste Krise im Gesundheitswesen zu überwinden", sagt Castro.

Südkorea (8.320): Erfolg durch "soziale Distanz"

In Südkorea gab es zu Beginn der Corona-Epidemie nach China die meisten Infektionen. Zwischen den beiden Ländern reisen viele Geschäftsleute hin und her. Doch dann ergriff die Regierung mithilfe der Gesundheitsbehörden drastische Maßnahmen, untersagte Veranstaltungen, ließ Museen schließen und ordnete Heimarbeit an. Die Maßnahmen der "sozialen Distanz" gelten inzwischen als Vorbild im Kampf gegen das Virus. Vor allem half dabei die zügig Kontrolle von Reisenden aus Wuhan.

Mittels mobilem Corona-Tracking können schnell Orte, an denen sich Infizierte aufgehalten haben, ermittelt und ihre Kontakte gewarnt und geprüft werden. Die Daten gehen über die App "Corona 100m" an Gesundheitsbehörden, werden dort ausgewertet und kritische Fälle identifiziert.

Südkorea gilt in der Pandemie-Bekämpfung als Vorbild bei der richtigen Hygiene und ist für Deutschland als Vergleichsland relevant, da sich die Wirtschaft und der Stand des Gesundheitssystems vom Niveau ähneln.

Frankreich (6.664): Empfehlung an Zahnärzte, nur Notfälle zu behandeln

Am 14. März empfahl die l'Union Française pour la Santé Bucco-Dentaire (UFSBD) den französischen Zahnärzten, ihre Tätigkeit nur noch auf das Notfallmanagement zu beschränken.

Wer in Frankreich das Haus verlassen will, kann dies seit heute Mittag ohnehin nur noch mit einem Formular tun, auf dem der Grund für den Ausgang angekreuzt sowie Namen, Geburtsdatum und Wohnort angegeben wird. Die Menschen sollen nur vor die Tür, wenn es unbedingt notwendig ist. Erlaubt ist: Lebensmittel einkaufen, zur Arbeit fahren, zum Arzt gehen, Kinder zur Betreuung bringen, Hilfsbedürftigen helfen oder allein Sport machen. Auch diejenigen, die nicht im Home-Office arbeiten können, dürfen die Wohnung verlassen. Wer sich nicht an die Vorgaben hält, muss bis zu 135 Euro Strafe zahlen.

Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hatte bereits gestern in einer TV-Ansprache eine zunächst 15-tägige Ausgangssperre wegen des neuartigen Coronavirus verhängt. Frankreich sei im Krieg mit dem Virus, erklärte Macron.

USA (4.661): Zahnärzte sollen ebenfalls nur noch Notfallbehandlungen durchführen

Ein umfassendes Angebot für Zahnärzte rund um die Pandemie bietet die American Dental Association (ADA) für ihre Mitglieder. Alle Zahnärzte im Land sind seit gestern aufgerufen, planbare Behandlungen ihrer Patienten für die kommenden drei Wochen aufzuschieben. Sie sollen nur noch Notfallbehandlungen durchführen.

Auch die Universitäten und Fortbildungsstätten für Zahnärzte haben Vorkehrungen getroffen: Einige sind ganz geschlossen, wiederum andere lassen nur dringende Notfallbehandlungen zu, verlängern ihre Ferienzeiten und verschieben bereits festgelegte Behandlungstermine.

Die Universität Washington beispielsweise, ­ die in einer der am meisten vom Virus betroffenen Regionen liegt, hat Routinebehandlungen verschoben, ebenso auch die Universität Alabama. Studenten der Universität Illinios, Chicago, Lehrpersonen und Fakultätsmitglieder, die krank geworden sind, wurden gebeten, in Quarantäne zu Hause zu bleiben, ohne Sanktionen wegen mangelnder Präsenz befürchten zu müssen.

Patienten, die sich außerhalb der USA aufgehalten haben, so etwa in China, Italien, Japan oder Südkorea, sind gehalten, ihre Behandlungstermine zu verschieben.

Zahlreiche weitere Informationen für Zahnärzte betreffen die Lieferengpässe bei Masken, den Umgang mit dem Praxispersonal oder den Hinweis auf Informationen aus verlässlichen Quellen.

Schweiz (2.330): Nicht zwingende Behandlungen werden verlegt

Der Bundesrat hat die "außerordentliche Lage" im Rahmen des Epidemiengesetzes erklärt und verschärfte Maßnahmen ausgesprochen. Sie gelten vorerst bis zum 19. April. Die Schweizerische Zahnärzte-Gesellschaft (SSO) ist federführend und hat verlautbart: "Spitäler, Kliniken und Arztpraxen bleiben geöffnet, müssen aber auf nicht dringend angezeigte medizinische Eingriffe und Therapien verzichten"

Nicht zwingende Behandlungen und Wahlbehandlungen müssen ausgesetzt werden. Dringend notwendige Behandlungen sind weiterhin zugelassen (Schmerzbehandlung, Unfälle, strukturschädigende und potentiell strukturschädigende Abläufe und Zustände). Ebenfalls können angefangene Arbeiten abgeschlossen werden. Patienten mit Zahnschmerzen werden weiterhin behandelt. Als zwingend notwendig gelten auch Eingriffe nach Unfällen sowie Behandlungen zur Verhinderung von Strukturschäden.

Großbritannien (1.553): Qualitätskontrollen für Zahnärzte ausgesetzt

Die British Dental Association (BDA) hat auf ihrer Webseite einen Liveticker geschaltet, um Zahnärzte zeitnah über die aktuelle Lage der zahnärztlichen Versorgung zu informieren. Seit gestern werden zum Beispiel keine Qualitätskontrollen der Qualitätskontrollkommission im zahnärztlichen Bereich mehr durchgeführt, um Bürokratielasten zu minimieren.

Zahnärzte sind nicht gehalten, FFP3-Masken in allgemeinen zahnärztlichen Praxen zu tragen. Das stellt die BDA auf ihrer Webseite ausdrücklich klar. Ein Informationsschreiben des National Health Service England (NHS) hatte hier zuvor für Unklarheiten gesorgt, weil einige Zahnärzte meinten, sie seien verpflichtet, als Gesundheitsberufler generell diese Masken tragen zu müssen. Das gilt aber nur für Gesundheitsberufe, die mit Patienten arbeiten, die auf die Ergebnisse ihrer Tests warten.

Einige Zahnärzte sind unsicher, wie sie mit asymptomatischen Übertragungen von COVID-19 umgehen sollen. Die BDA verweist auf die Empfehlungen der Regierung, denen zufolge Menschen sich selbst isolieren sollen, wenn sie einen neu erworbenen kontinuierlichen Husten und/oder eine Körpertemperatur von 37,8 Grad oder mehr aufweisen. Das sei die Basis, auf der Zahnärzte entscheiden sollten, ob sie die Patienten behandeln und ob betroffenes Praxispersonal zur Arbeit kommen soll.

Die BDA stellt auch heraus, dass Großbritannien international gesehen bis zu einem gewissen Grad als Sonderfall beim Umgang mit der Pandemie angesehen wird. Die BDA stehe aber weltweit mit Zahnärzteorganisationen im Kontakt, teilt der Verband mit.

Weitere intensiv diskutierten Themen sind der gravierende Engpass bei Mundschutz-Masken, wirtschaftliche Auswirkungen auf die Praxen (bei Einhaltung von budgetären NHS-Vorgaben) oder die Unterstützung von Praxen aus einem Notfallfonds der Regierung. Details dazu sind derzeit unklar.

Der NHS England hält die zahnärztlichen Praxen mit einem ständig aktualisierten Informationsbrief über die wichtigsten Entwicklungen auf dem Laufenden.

Belgien (1.058): Alle nicht notfallmäßigen Termine werden verschoben

Sonntagabend empfahl die Société de Médecine Dentaire, der belgisch-französischsprachige Zahnarztverband, "alle nicht notfallmäßigen Termine sofort zu verschieben". Patienten, die einen Termin haben, werden gebeten, sich telefonisch an ihren Zahnarzt zu wenden. Dann werde im Gespräch beurteilt, ob es sich um eine Zahnbehandlung handelt, die möglicherweise verschoben werden kann oder nicht. Der Zahnarztverband erklärt auch, dass Patienten mit respiratorischen Symptomen (Husten, Niesen etc.) nicht in die Praxis gehen sollten, ohne sie vorher telefonisch zu kontaktieren.

Kanada (439): Nur Infektionen, akute Schmerzen oder Traumata

Seit gestern müssen für die nächsten 14 Tage alle Termine für elektive und vorbeugende – das heißt, nicht notfallmäßige Zahnbehandlung und Mundpflege auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Nur Patienten, die dringend versorgt werden müssen, werden nach Beurteilung der Situation durch ihren Zahnarzt behandelt.

Bei Patienten, die aufgrund einer Infektion, akuter Schmerzen oder eines Traumas eine dringende Behandlung benötigen, werden gebeten, sich telefonisch an ihren Zahnarzt zu wenden. Letztere können das tatsächliche Notfallniveau beurteilen.

Die Zahnärztekammer will in Kürze eine Liste mit ausgewiesenen Standorten für die zahnärztliche Behandlung von Covid-19-Patienten und Verdachtsfällen veröffentlichen.

Bevor einem Patienten ein Termin für eine Notfallbehandlung in der Zahnarztpraxis angeboten wird, sollten darüber hinaus Fragen zu den Corona-Symptomen gestellt werden. Fällt eine von drei Fragen positiv aus, muss die Praxis den Patienten bitten, eine speziell von der Regierung eingerichtete Nummer anzurufen.

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