BZÄK, KZBV und DGZMK

Zahnärztliche Organisationen begrüßen schnellstmögliche Entscheidung zur Impfpflicht

mg/pm
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Deutsche Gesellschaft für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (DGZMK) begrüßen eine schnellstmögliche Entscheidung zur allgemeinen Impfpflicht, „damit die bestehenden Unsicherheiten, mit denen Praxen zu kämpfen haben, möglichst gut zu bewältigen sind".

Eine allgemeine Impfpflicht kann durch eine erhöhte Immunisierung der Gesamtbevölkerung den Schutz von besonders vulnerablen Patientengruppen wie ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit einer Beeinträchtigung erhöhen, schreiben die Organisationen in einer gemeinsamen Mitteilung. Außerdem könne sie „insgesamt einen schnelleren Weg für Alle aus der Pandemie und den mit ihr einhergehenden Beschränkungen ebnen".

Abwanderung in andere Berufe würde hinfällig

Zudem könne eine solche Impfpflicht dazu beitragen, bestehende Herausforderungen und Probleme zu bewältigen, die manche Zahnarztpraxis mit der derzeit einrichtungsbezogenen Impfpflicht hat.

„Mit einer allgemeinen Impfpflicht würden sich zum Beispiel Praxisteams nicht mehr benachteiligt und zurückgesetzt fühlen, die die schon immer überdurchschnittlich hohen Hygienestandards in Zahnarztpraxen auch in Pandemiezeiten erfolgreich aufrechterhalten haben. Auch etwaige Wechsel von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) in andere Berufe, in denen keine einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt, werden durch eine allgemeine Impfpflicht in der Regel hinfällig.”

Wichtig ist ein Maximum an Akzeptanz

Die anhaltenden und zum Teil auch kontrovers geführten Diskussionen im politischen und gesamtgesellschaftlichen Raum um die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht zeigten, dass sich alle handelnden politischen Akteure eine Entscheidung bei diesem Thema alles andere als leicht machen – „zu Recht, denn eine allgemeine Impfpflicht ist und bleibt – unabhängig von ihrer konkreten Ausgestaltung – in jedem Fall ein erheblicher Eingriff in das persönliche Selbstbestimmungsrecht und das Recht auf körperliche Unversehrtheit”, heißt es weiter.

„Ein solcher Schritt muss in seiner Wirkung und in allen seinen Konsequenzen daher gründlich diskutiert, durchdacht und abgewogen werden, um dann letztendlich in der Umsetzung ein Maximum an gesellschaftlicher Akzeptanz zu erreichen.”

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