Zahnarzt zog elf Zähne ohne Patientenzustimmung
Die Patientin sei zumindest schriftlich über die Risiken des Eingriffs ausreichend aufgeklärt worden, entschied das Landgericht Stendal (Sachsen-Anhalt) laut einer Mitteilung. Es sei zuletzt nur noch um die Frage gegangen, ob der Angeklagte bestehende Gefahren mündlich verharmlost habe. Dies lasse sich nur durch die Vernehmung der Patientin klären, hieß es. Ergebnis: Die Frau habe im Laufe des Verfahrens derart wechselhafte Aussagen gemacht, so dass ihre Glaubwürdigkeit zweifelhaft sei.
Verfahren eingestellt - Approbation weg
Das Amtsgericht Stendal hatte den Mann aus Havelberg im November 2012 zu einem Jahr und drei Monaten Haft ohne Bewährung wegen Körperverletzung verurteilt und ihm die Approbation entzogen. Die Berufungsinstanz milderte das Urteil gegen den damals 42-Jährigen im Mai 2013 nur leicht ab, die Revision des Angeklagten beim Oberlandesgericht Naumburg hatte aber Erfolg, so dass eine andere Kammer des Landgerichts Stendal nun erneut entscheiden musste.
Mit dem jetzt veröffentlichten Urteil ist die ursprünglich verhängte Haftstrafe vom Tisch, das vom Landesverwaltungsamt verhängte Berufsverbot allerdings nicht, so dass er keine Patienten mehr behandeln darf. Diese Entscheidung sei rechtskräftig, erklärte eine Sprecherin auf Anfrage. Einem anderen Patienten soll der Zahnarzt zuvor bereits 20 Zähne zu Unrecht gezogen haben.
Der Vorwurf: Operation "ins Blaue hinein"
Laut Landgericht ist mit der Einstellung des Verfahrens nun gewährleistet, dass die Patientin doch noch eine Zahlung erhalte. Sie hatte in einem parallelen Zivilverfahren zwar Schmerzensgeld erstritten, konnte es aber wegen einer Insolvenz des Zahnarztes nicht bekommen.
Das Motiv des Zahnarztes war in dem Prozess nicht deutlich geworden. Der Mann selbst hatte in der Verhandlung erklärt, aus seiner ersten Verurteilung gelernt zu haben und seine Befunde nun genauer zu dokumentieren. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm dagegen vorgehalten, „ins Blaue hinein“ operiert zu haben. Die Patientin hatte für die strittige Behandlung mehrere tausend Euro zahlen müssen.