Zehn-Punkte-Plan soll die Situation von MFA und ZFA verbessern
Der VmF bringt jetzt deshalb noch einmal sein Zehn-Punkte-Papier in die Öffentlichkeit, das er bereits im November 2020 an die Gesundheitspolitiker auf Bundes- und Länderebene verschickt hatte. Erste Rückmeldungen dazu hatten ergeben, dass auch die Fachangestellte im ambulanten Bereich eine wichtige Rolle in der Pandemie spielen. „Deshalb müssen unsere Forderungen zügig in die aktuelle Arbeit der Behörden und in die Gesetzgebung einfließen, “ so König.
Der 10-Punkte-Plan
Der 10-Punkte-Plan
Rolle von MFA und ZFA in der Patientensteuerung stärken: MFA und ZFA übernehmen in der digitalen und telefonischen Patientensteuerung im ambulanten Gesundheitswesen eine stetig wachsende Rolle. Um diese zu erfüllen, ist es unter anderem notwendig, MFA und ZFA in der Nutzung digitaler Anwendungsmöglichkeiten (Video-Sprechstunden, telemedizinische Anwendungen, elektronische Patientenakte und deren Anwendungen, Tele-VERAH-Rucksack, etc.) zu qualifizieren und die digitalen Anwendungen entsprechend zu honorieren – bei gleichzeitiger Reduzierung der Bürokratie.
Bereitstellung freiwilliger Tests und Priorisierung von MFA und ZFA in der Impfstrategie.
Sicherstellung ausreichender Schutzausrüstung und Erstattung der tatsächlichen Kosten für den Mehraufwand bei den Hygienemaßnahmen für alle Patienten.
Von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege sind Corona-Arbeitsschutzstandards in praxisnaher Form zu erstellen, damit Arbeitgeber und Arbeitnehmer diese unter der besonderen Belastung schnell nachvollziehen können.
Die Fürsorgepflicht muss von den ärztlichen und zahnärztlichen Arbeitgebern ernst genommen und gewahrt werden. Dazu gehört die Anpassung der Hygienekonzepte. Sie sind im Team zu erstellen und müssen die räumlichen Gegebenheiten berücksichtigen.
Bei Verletzungen der arbeitsschutzrechtlichen Pflichten von Arbeitgeberseite muss der Schutz der Mitarbeitenden in Kleinbetrieben besonders berücksichtigt werden. Wenn sich MFA und ZFA vertrauensvoll an die zuständigen regionalen Stellen wenden, so sind ihre Sorgen ernst zu nehmen und Betriebe im Verdachtsfall zu überprüfen.
Die Auszubildenden in den Arzt- und Zahnarztpraxen sind besonders zu schützen. Überforderung ist zu vermeiden. Die Ausbildung im dualen System (Betrieb und Berufsschule) muss auch in der Pandemie gewährleistet werden.
Zusätzlich muss eine verstärkte Überzeugungsarbeit geleistet werden, um das Präventionsbewusstsein bei medizinischem Personal im niedergelassenen Bereich zu verbessern und beispielsweise die Durchimpfungsrate bei Grippe, Pertussis und Pneumokokken zu erhöhen. Das gilt auch für die Corona-Impfung.
Die Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Schulen muss aufgrund der Systemrelevanz der MFA und ZFA gesichert sein. Sofern die Notbetreuung bei Schließung der jeweiligen Einrichtung nicht oder nicht ausreichend gewährleistet werden kann, muss ein Vergütungsanspruch der Arbeitnehmern bestehen.
Die Gehaltssituation der Medizinischen und Zahnmedizinischen Fachangestellten muss verbessert werden.
VmF, 11. Januar 2021
Vor allem fordert der VmF auch eine finanzielle Aufwertung von MFA und ZFA. Deren Gehaltssituation sollte verbessert werden. Dazu hält der Verband folgende Maßnahmen für notwendig:
Die Lohndifferenz von mehr 30 Prozent zum Median des monatlichen Bruttoentgelts von Vollzeitbeschäftigten mit Ausbildung in Höhe von 3.189 Euro (Stichtag 31. Dezember 2019) sollte ausgeglichen werden.
Ausgehandelte Tarifsteigerungen sollten bei den aktuellen Honorarverhandlungen der ärztlichen und zahnärztlichen Leistungen prozentual voll berücksichtigt werden und nicht erst mit einer Verzögerung von bis zu zwei Jahren. Die Gegenfinanzierung sollte analog zum stationären Bereich gestaltet werden.
Ein Anspruch auf Sonderbonus sollte erfolgen, da auch die Berufe MFA und ZFA besonders belastet und gefährdet seien.
Der VmF führt einen Vergleich der Bruttoarbeitsgehälter bei Vollzeitbeschäftigung laut Entgeltatlas der Arbeitsagentur an, der folgendes Bild ergibt:
Beruf/Tätigkeit
Anforderungsniveau
Bruttoentgelt 2019 (Median)
Zahnmedizinische Fachangestellte
Fachkraft
2.123 Euro
Altenpflegehelfer
Helfer-/Anlerntätigkeiten
2.146 Euro
Medizinische Fachangestellte
Fachkraft
2.448 Euro
Gesundheits- und Krankenpflegehelfer
Helfer-/Anlerntätigkeiten
2.677 Euro
Altenpfleger
Fachkraft
3.032 Euro
Gesundheits-und Krankenpfleger
Fachkraft
3.547 Euro
VmF-Präsidentin Hannelore König: „Sowohl den Arbeitsschutz als auch die Arbeitsbedingungen gilt es zu verbessern. 2019 hatten wir bei MFA und ZFA eine Lohndifferenz von mehr als 30 Prozent zum Median des monatlichen Bruttoentgelts. Wir kommen nur dann aus dieser Lücke, wenn die ausgehandelten Tarifsteigerungen bei den aktuellen Honorarverhandlungen prozentual voll berücksichtigt werden und eine Gegenfinanzierung analog dem stationären Bereich erfolgt.“