BMG schreibt Rechtsgutachten aus

Das Aus für Heilpraktiker?

ks/pm
Gesellschaft
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat ein Rechtsgutachten ausgeschrieben, das mögliche Optionen für Veränderungen bei den Heilpraktikern – inklusive einer möglichen Abschaffung des Berufsstandes - ausloten soll.

Die Bundesregierung will mehr Sicherheit für die Patienten von Heilpraktikern. Ein Gutachten soll mögliche neue Regeln klären – und ob der Beruf auch abgeschafft werden kann.

Zu diesem Zweck sucht das BMG seit Ende Oktober Wissenschaftler, die ein Rechtsgutachten über mögliche Gesetzesänderungen erstellen sollen. Das geht aus einer

https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?0=&id=291253 _blank

hervor. Eine Option, die in dem geplanten Gutachten juristisch bewertet werden soll, ist die Abschaffung des Heilpraktikerberufs. Darüber berichtete unter anderem das ARD-Magazin „Panorama“.

Das Heilpraktikergesetz ist von 1939

„Das Heilpraktikergesetz nimmt im Gesundheitswesen Deutschlands eine zentrale Rolle ein“, heißt es dort. Bei dem 1939 in Kraft getretenen Gesetz handele es sich „um sogenanntes vorkonstitutionelles Recht“, welches „nur noch fragmentarisch und insoweit erhalten ist, als es dem Grundgesetz nicht widerspricht“. Intention des Heilpraktikergesetzes sei die Abschaffung des Heilpraktikerberufes gewesen. „Eine Ausbildung oder staatliche Prüfung, die klassischerweise die Qualifikation von Heilberufen kennzeichnen, ist darin nicht geregelt.“

Eine Zulassung bekommt jeder, der keinen Schaden anrichtet

Eine Heilpraktikererlaubnis erhält vielmehr jede Person, die in einer Überprüfung vor dem Gesundheitsamt oder der nach Landesrecht zuständigen Stelle nachweist, dass von ihr keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die sie aufsuchenden Patienten ausgeht. Durch die Überprüfung sei lediglich zu klären, ob der angehende Heilpraktiker seinen Patienten nicht schadet. „Es wird nicht überprüft, ob und welche medizinischen Fachkenntnisse sie oder er nachweisen kann.“

Das Gutachten soll die Patientensicherheit stärken

Das Rechtsgutachten soll nun klären, „ob und welchen rechtlichen Gestaltungsspielraum der Bundesgesetzgeber im Falle einer Reform des Heilpraktikerrechts zur Stärkung der Patientensicherheit hätte“, heißt es im Ausschreibungstext. Es soll die Frage beantworten, ob es neben dem Arztberuf als dem Beruf, „der zur umfassenden Ausübung von Heilkunde berechtigt ist“, die rechtliche Möglichkeit gebe, einen weiteren Heilberuf mit weitgehend umfassender Heilkundekompetenz durch Bundesrecht zu regeln. Zu bewerten sei auch das rechtliche Verhältnis zwischen einem im Bundesrecht geregelten Heilpraktikerberuf und dem Arztberuf.

Die Ausschreibung wirft weiterhin die Frage auf, ob eine mögliche, zukünftige Heilpraktikerausbildung hinsichtlich Dauer und Inhalten an der Medizinerausbildung orientieren müsste und ob und inwieweit es möglich wäre, Heilpraktiker von der Behandlung weiterer Erkrankungen auszuschließen. Derzeit dürfen sie etwa bestimmte Infektionskrankheiten nicht behandeln und nicht im Bereich Geburtshilfe tätig sein.

Angebote für das Rechtsgutachten nimmt das BMG bis Ende 2019 entgegen. Drei Monate nach Projektbeginn sollen die Zwischenergebnisse und nach sechs Monaten die Enderbenisse angefertigt sein.

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