Behandlungsfehler: Die ganz eigene MDK-Statistik

sf/ck
Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) und der Medizinische Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) haben in Berlin ihre Jahreszahlen zu Behandlungsfehlern - und damit ihre ganz eigene Statistik - präsentiert.

Insgesamt 5.094 fachärztliche Gutachten zu vermuteten Behandlungsfehlern haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2016 nach eigener Angabe erstellt. Die Zahl der bestätigten ärztlichen Behandlungsfehler ist 2016 sank im Vergleich zum Vorjahr von 4.064 auf 3.564. In knapp jedem vierten Fall bestätigten die MDK-Fachärzte damit den Verdacht der Patienten.

„Diese Zahl ist im Vergleich zum Vorjahr leicht gesunken. Leider bedeutet das jedoch nicht, dass sich das Risiko, einen Behandlungsfehler zu erleiden, generell verringert hätte. Denn Daten zu Behandlungsfehler liegen in Deutschland nur punktuell vor. Darum lässt sich auch das Gefährdungsrisiko nicht beziffern“, meinte Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS.

Drei Viertel der Patienten mit einem Behandlungsfehlerverdacht lagen falsch

In demselben Zeitraum stieg die Zahl der Gutachten zugleich von 14.828 auf 15.094 an, die der MDK nach einem Behandlungsfehlerverdacht durchgeführt hat. Mehr Patienten als im Vorjahr meinten demnach, einen Behandlungsfehler erlitten zu haben. Mehr Patienten als im Vorjahr lagen mit dieser Ansicht jedoch falsch: insgesamt etwa drei Viertel.

Zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich auf Behandlungen im stationären Bereich, ein Drittel im ambulanten Bereich. Mit 33 Prozent bezogen sich die meisten Vorwürfe auf Fälle aus der Orthopädie und Unfallchirurgie, gefolgt von Fällen aus der Inneren Medizin und Allgemeinmedizin (12 Prozent) und der Allgemein- und Viszeralchirurgie (9 Prozent).

"Zahlen, deren Aussagekraft zum Teil mit der Lupe gesucht werden muss!"

Für die Zahnmedizin kommt der MDK zu folgenden Ergebnissen: 9 Prozent der Vorwürfe entfielen auf die Zahnmedizin, inklusive KFO und Oralchirurgie. In 1.314 Fällen - das sind 36,5 Prozent der Fälle - habe sich der Vorwurf bestätigt.

Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung kommen hingegen zu ganz anderen Zahlen: Insgesamt 93 Millionen zahnärztliche Behandlungsfälle werden pro Jahr allein über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet. Davon weist der MDK für das Jahr 2016 lediglich 422 bestätigte Behandlungsfehler für die Zahnmedizin aus.

Die hohe Zahl der jährlichen Behandlungsfälle zeigt aus Sicht der BZÄK, dass die relative Fehlerquote in der Zahnmedizin kleiner als in anderen Fachgebieten ist. Dass aufgrund der absoluten MDK-Zahlen keine Rückschlüsse auf die Behandlungsqualität in den Fachgebieten gezogen werden können, darauf verweist auch der MDK selbst.

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"Patientenschutz bedeutet, Fehler sehr gründlich zu analysieren!"

Damit auch bei einer so immensen Anzahl jeder Patient so gut wie möglich behandelt wird, dafür sorgt aus Sicht der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) die lange fundierte Ausbildung ebenso wie die regelmäßige und lebenslange Fortbildung der Zahnmediziner. Auch ein spezielles Fehlerberichts- und Lernsystem für die zahnärztliche Praxis und das System der zahnärztlichen Patientenberatung werden genutzt, die zahnärztliche Versorgung weiter zu verbessern, die Patientensicherheit zu erhöhen und unerwünschte Ereignisse weitestgehend zu vermeiden, stellte die BZÄK klar. „Dennoch gilt es, sich dem zu stellen und jeden Fehler zu vermeiden“, stellte BZÄK-Vizepräsident Prof. Dietmar Oesterreich klar.

„Fehlerfrei zu arbeiten, ist gerade für eine medizinische Berufsgruppe ein wichtiges Ziel. Die Zahnmediziner arbeiten mit ihren Maßnahmen sehr ernsthaft daran. Patientenschutz bedeutet, aufgetretene Fehler und Beschwerden sehr gründlich zu analysieren - und alles daran setzen, sie zu vermeiden“, veranschaulichte Oesterreich.

"Patientensicherheit hat für uns immer Priorität!"

Das bestätigte auch der KZBV-Vorsitzende Dr. Wolfgang Eßer: „Trotz mangelnder Repräsentativität der Zahlen, deren Aussagekraft zum Teil mit der Lupe gesucht werden muss, nimmt die Vertragszahnärzteschaft natürlich jeden tatsächlichen Fehler ernst und prüft diesen gründlich. Patientensicherheit hat für uns, als eine der am häufigsten konsultierten Facharztgruppen, immer Priorität"

Die MDK-Ergebnisse über mögliche oder bestätigte Fehler ließen allerdings - "auch diesmal wieder" - keine belastbaren Rückschlüsse auf die Versorgungsqualität in den Praxen zu. Fest stehe laut Eßer vielmehr: "Unsere zahnärztliche Versorgung hat ein Qualitätsniveau, das weltweit keinen Vergleich scheuen muss." Dazu trage besonders ein fortlaufend weiterentwickeltes Qualitätsmanagement bei. Dass allein 93 Millionen zahnärztliche GKV-Behandlungsfälle 422 bestätigten Fehlern gegenüberstehen, werde durch den MDK - "einmal mehr" - verschwiegen. Eßer: "Patientinnen und Patienten verunsichern solche Statistiktricks lediglich. Ein echter Beitrag zur Versorgungssicherheit ist das jedenfalls nicht.“

Der zahnärztliche Berufsstand arbeitet konsequent an der Weiterentwicklung und Verbesserung von Instrumenten zur Qualitätsförderung und Patientensicherheit. Dazu zählt ein Netz von zahnärztlichen Beratungsstellen, die seit Jahren kostenlos und fachlich kompetent Auskunft zu neuen Behandlungsmethoden, Therapiealternativen, Zweitmeinungsverfahren und Risiken bei bestimmten Eingriffen geben. Das zahnärztliche Gutachterwesen dient der Überprüfung und Sicherung der Behandlungsqualität. Kann keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, können spezielle Schlichtungsstellen angerufen werden. Seit 2011 können sich Zahnärzte zudem im BZÄK-Pilotprojekt „Jeder Zahn zählt!“ anonym über unerwünschte Ereignisse aus ihrem Praxisalltag austauschen und voneinander lernen. Anfang 2016 wurde das System als „CIRS dent – Jeder Zahn zählt!“ von Bundeszahnärztekammer und Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung gemeinsam auf eine breite Basis gestellt. Voraussichtlich im Juni wird der erste Evaluationsbericht der zahnärztlichen Patientenberatung vorgestellt.

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