Kleine Anfrage der Grünen

Bundesregierung zum Stand des elektronischen Gesundheitsberuferegisters

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Die Grünen wollten in einer Kleinen Anfrage von der Bundesregierung wissen, wann Pflegefachkräfte mit einem elektronischen Heilberufsausweis ausgestattet sein werden. Die Antwort: "So zeitnah wie möglich."

In ihrer Kleinen Anfrage richtet die Fraktion Bündnis90/Die Grünen insgesamt 17 Fragen zum aktuellen Stand der Einführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters (eGBR) an die Bundesregierung - darunter: "Werden nach Kenntnis der Bundesregierung alle Rettungsassistenten zeitgleich mit der Einführung der Notfalldatenmanagements auf der eGk mit einem elektronischen Heilberufsausweis  ausgerüstet sein" oder "Inwieweit behindert das Nichtbereitstehen des elektronischen Heilberufeausweises für Gesundheitsfachberufe die zügige Einführung und die Funktionalität des elektronischen Arztbriefes und des elektronischen Rezepts?".

Zum Hintergrund

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Die Bundesregierung betont in ihrer Kleinen Anfrage , dass über das eGBR die eHBA und eBA für Angehörige der nicht akademischen Gesundheitsberufe ausgegeben werden sollen. Geplant sei, auch Rettungsassistenten mit elektronischen Heilberufeausweisen auszustatten. Nach derzeitigem Planungsstand könne jedoch "nicht verbindlich festgestellt  werden, ob dies zeitgleich mit der Einführung der Anwendung Notfalldatenmanagement  erfolgen wird".

Zudem soll die Altenpflege "zeitnah" an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden werden. Die Bundesregierung gehe davon aus, dass die Pflegefachkräfte, die einen elektronischen Heilberufsausweis benötigen, im Rahmen der Anbindung der Pflegeeinrichtungen an die TI "rechtzeitig ausgestattet werden".

Fehlender eHBA? Keine Problem für ePatientenakte, eRezept oder eArztbrief

Außerdem stellt die Bundesregierung klar, dass die Einführung der elektronischen Patientenakte keinesfalls durch ein Nichtbereitstehen des elektronischen Heilberufsausweises für Angehörige der Gesundheitsfachberufe behindert werde. Auch die Entgegennahme eines Arztbriefes sei nicht an das Vorhandensein eines Heilberufsausweises gebunden. Das Konzept zur Einführung des elektronischen Rezeptes werde derzeit erarbeitet.

Fragen zum Pilotprojekt in Bochum beantwortet die Bundesregierung wie folgt: Im Rahmen des Pilotprojektes sei die Umsetzung des Ausgabeprozesses für eBA bei Gesundheitsberufen, die nicht in einer Heilberufekammer organisiert sind, praktisch erprobt worden.

Im Hinblick auf die dabei notwendige sichere Identifizierung der Antragsteller und die Überprüfung der Erlaubnis zur Berufsausübung beziehungsweise zum Führen einer Berufsbezeichnung in einem gesetzlich geregelten Beruf seien verschiedene Lösungsansätze entwickelt worden, um sicherzustellen, dass eBA nur an Berechtigte ausgegeben werden und ansonsten elektronisch gesperrt sowie physisch eingezogen werden können.

Es seien auch geeignete Wege für eine Einbeziehung der in den jeweiligen Berufen länderspezifisch zuständigen Berufsbehörden prototypisch erprobt worden. Aus dem Pilotprojekt resultierten umfangreiche Erkenntnisse bezüglich der zur Antragsbearbeitung notwendigen Informationen seitens der Antragsteller, der Möglichkeiten und Begrenzungen, das Antragsverfahren papierarm und weitgehend IT-gestützt zu gestalten, sowie der praktischen Anforderungen mit Blick auf die Akzeptanz bei Berufsgruppen wie insbesondere nichtärztlichen Therapeuten und Pflegeberufen.

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