Die EU-Kommission hatte Mitte August in einem Bericht an den Europäischen Rat und das Europäische Parlament in Aussicht gestellt, dass eine Beendigung der Verwendung von Dentalamalgam noch vor 2030 technisch und wirtschaftlich möglich sei und für 2022 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag angekündigt.
Dieser Schritt, würde die zahnärztliche Versorgung in Deutschland nachhaltig gefährden
Mit diesem Schritt werde die zahnärztliche Versorgung in Deutschland nachhaltig gefährdet, warnen BZÄK und KZBV. Sie können diese Schlussfolgerung in keiner Weise nachvollziehen: Weder seien in dem Bericht die Forderung nach mehr Präventionsmaßnahmen sowie der Bedarf an mehr Forschung zu alternativen Materialien, die in dem deutschen Aktionsplan und denen weiterer Mitgliedstaaten als zwingend zu berücksichtigende Faktoren hervorgehoben werden, adressiert. Noch werde darin die Notwendigkeit von Dentalamalgam als Füllungsmaterial für vulnerable Patientengruppen im Bereich der Alters- und Behindertenzahnheilkunde berücksichtigt.
Hintergrund Dentalamalgam
Die geschätzte jährliche Nachfrage nach Dentalamalgam in der EU führte im Jahr 2018 nach einer Erhebung der von der EU-Kommission beauftragten Beraterfirma Deloitte zu einem Quecksilberbedarf von 27 bis 58 Tonnen - 43 weniger gegenüber 2010.
Schätzungsweise wurden laut Deloitte 2018 etwa 372 Millionen Zahnfüllungen in der EU durchgeführt, nur bei 10 bis 19 Prozent wurde dabei Dentalamalgam verwendet. Für Deutschland sind die Zahlen deutlich niedriger. Der Marktanteil des Füllungsmaterials Amalgam ist in Deutschland zwischen 2011 und 2017 von 7,5 Prozent auf 5,3 Prozent, zurückgegangen. Es kann davon ausgegangen werden, dass der Anteil neuer Amalgamfüllungen sich in Deutschland im einstelligen Prozentbereich bewegt mit weiter sinkender Tendenz.
Quelle: BT-Drs. 19/3429
Die Schlussfolgerungen über die Zukunft von Dentalamalgam entbehrten jeder Grundlage, da mehr als 50 Prozent der Daten aus den EU-Ländern fehlen und damit keine Berücksichtigung gefunden haben. Vernachlässigt würden zudem die wirtschaftlichen Folgen für die nationalen Gesundheitssysteme und damit für die Gesundheit der Patienten, insbesondere jetzt, wo die COVID-19-Pandemie erhebliche Veränderungen in der Gesundheits- und Versorgungslandschaft verursacht habe.
Eine Regelung auf Basis von Vermutungen und Schätzungen
Eine zukünftige europäische Regelung, "die sich zu einem Großteil auf Vermutungen und Schätzungen stützt, [könnte] zu nicht unerheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die zahnärztliche Patientenversorgung in Deutschland führen", warnen BZÄK und KZBV, die sich stattdessen dafür einsetzen, die präventions- und forschungsorientierte Strategie zur Verringerung des Amalgamverbrauchs in Deutschland weiterzuentwickeln und in die europäische Gesetzgebung einfließen zu lassen.
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