Arztgruppengleiche MVZ in der Zahnmedizin

"Die Heuschrecken machen sich bereit, die Praxen zu fressen!"

ck/pm
Die Zahnmedizin wird zum Markt gemacht und vom Kapital erobert: Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft Zahnärztlicher Verbände Deutschland (IGZ), Dr./RO Eric Banthien, appelliert an die Politik, den Irrweg arztgruppengleicher MVZ in der Zahnmedizin aufzugeben oder die Gründungsvoraussetzungen zu ändern.

Die IGZ warnt seit Jahren vor den Bestrebungen von Politik und Krankenkassen, die Zahnmediziner in Großstrukturen zusammenzufassen, um die Leistungen in der Zahnmedizin billiger einzukaufen. 

Ein Auszug aus den Beschlüssen der Hauptversammlung von 2009

Ein Auszug aus den Beschlüssen der Hauptversammlung von 2009

Den Einschätzungen von damals ist wenig hinzuzufügen. Nur dass die Bedingungen seither noch vorteilhafter geworden sind für Kapitalgesellschaften, durch das arztgleiche MVZ und die Möglichkeit, durch den Kauf einer noch so kleinen und vor allem fachfremden Klinik, zahnärztliche MVZ gründen zu können. Auch hat es sich gezeigt, dass die arztgruppengleichen MVZ keineswegs die Versorgung in der Fläche verbessern.

"Sie sind angekommen in Deutschland, die Heuschrecken, und machen sich bereit, die Praxen zu fressen"

Ganz im Gegenteil halten sie die nachwachsenden Zahnärztinnen und Zahnärzte davon ab, sich in ländlichen Gebieten niederzulassen. Die Verlockung ist einfach zu groß, angestellt in bester innerstädtischer Lage ohne großen eigenen Organisationsaufwand und Kapitaleinsatz schnell gutes Geld zu verdienen. Und es muss konstatiert werden, dass sie nun da sind, die Kapitalgesellschaften. Nicht nur Klinikkonzerne gründen Medizinische Versorgungszentren, sondern reine Geldanlage-Fonds. Sie sind angekommen in Deutschland, die Heuschrecken, und machen sich bereit, die Praxen zu fressen.

Deshalb appelliert die IGZ erneut und dringlicher denn je an die Politik: Schützen Sie die niedergelassenen Zahnärzte, die die Versorgung in der Fläche bis heute sicherstellen! Beraten Sie gemeinsam mit den zahnärztlichen Verbänden und Körperschaften über Wege aus dieser selbstgestellten Falle. Zum Beispiel den Irrweg des arztgruppengleichen MVZ zumindest in der Zahnmedizin wieder aufzugeben, oder die Berechtigung zur Gründung eines zahnärztlichen MVZ daran zu knüpfen, dass der Gründer selbst zahnärztlich ausgebildet und tätig ist, so dass eine reine Kapitalgesellschaft nicht zahnärztliche MVZ gründen kann!

Dr./RO Eric Banthien

Hamburg, den 19. Juli 2018

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