Für die Beratungen im Ausschuss lagen zahlreiche Änderungsanträge zum „Entwurf eines Gesetzes zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“ (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) vor. Die FDP-Bundestagsfraktion hatte ein umfangreiches Antragspaket eingebracht, das sich speziell mit den Gesundheitsberufen befasst. Ein Antrag greift die Belange der Zahnärzte auf.
Im Antrag „Ausgleichszahlungen für Zahnärzte” plädiert die FDP dafür, dass die Rückzahlungsregelung der Liquiditätshilfe sowohl für das Jahr 2020 als auch für 2021 entfallen soll. Die FDP begründet das damit, dass so echte Corona-Hilfen für Zahnärzte eingeführt werden könnten.
Der Antrag im Wortlaut
„Bisher waren die Vergütungen auf 90 Prozent der Gesamtvergütung des Jahres 2019 festgesetzt, sofern die erbrachten vertragszahnärztlichen Leistungen deutlich unter den Werten des Jahres 2019 liegen. Lägen die erbrachten Leistungen etwa nur bei 80 Prozent, läge die Vergütung trotzdem bei 90 Prozent. Allerdings müsste dieser Vergütungsaufschlag in den Folgejahren an die Krankenkassen zurückgezahlt werden, es handelt sich also nur um einen kurzfristigen Kredit und nicht um echte Hilfszahlungen. Diese Rückzahlungsregelung soll nun sowohl für das Jahr 2020 als auch für 2021 entfallen. Damit handelt es sich um echte Wirtschaftshilfen für die Zahnärzte, die dann auch wie Ärzte Hilfen erhalten.”
Der FDP-Politiker und Mitglied im Ausschuss für Gesundheit, Dr. Wieland Schinnenburg machte in einer Presseerklärung deutlich, dass sich die FDP-Bundestagsfraktion mit ihren Anträgen dafür einsetze, dass bestehende Corona-Ausgleichszahlungen verlängert oder wiedereingeführt werden und dass weitere Gruppen wie Zahnärzte, Physiotherapeuten oder Hebammen ebenfalls unter diesen Rettungsschirm kommen können. Die FDP halte es für sinnvoll, dass alle Leistungserbringer geschützt werden, betonte er.
Die 2./3. Lesung im Bundestag zum EpiLage-Fortgeltungsgesetz findet morgen statt.
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