Einheitliche elektronische Patientenakte

gematik veröffentlicht Vorgaben zur bundesweiten ePA

ck/pm
Die gematik hat die Spezifikationen zur elektronischen Patientenakte (ePA) veröffentlicht. Das Wichtigste: Die ePA wird interoperabel - Versicherte können also frei zwischen den Anbietern wählen. Und sie ist Handy-tauglich.

„Die von der gematik konzipierte elektronische Patientenakte soll die Versorgung verbessern und erleichtern. Das ist im Interesse sowohl der Patientinnen und Patienten als auch der Leistungserbringer und Krankenkassen“, sagte Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes und Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der gematik.

gematik

„Die Hoheit über die Daten liegt vollständig beim Versicherten. Er allein entscheidet darüber, wem er welche medizinischen Dokumente zur Verfügung stellen möchte, wer diese einstellen darf oder welche gelöscht werden“, betont Alexander Beyer, Geschäftsführer der gematik.

Versicherte können frei zwischen den Anbietern wählen

Die gematik stelle sicher, dass alle zugelassenen Komponenten und Dienste zur elektronischen Patientenakte interoperabel sind. „So können gesetzlich Versicherte, die eine elektronische Patientenakte nutzen möchten, auch frei zwischen Anbietern wählen und im Rahmen eines Anbieterwechsels alle Akten-Inhalte, inklusive der Metadaten, Protokolle und Zugriffsberechtigungen, vollständig auf den neuen Anbieter übertragen lassen“, unterstreicht Beyer. „Und Leistungserbringer können über ihr Primärsystem mit jeder Akte arbeiten, unabhängig vom jeweiligen Anbieter. Der Versicherte muss den Leistungserbringer lediglich dafür zuvor berechtigt haben.“

Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und stellvertretender Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ergänzt: „Die Aktenanbieter können nun bei der Entwicklung ihrer Lösungen auf eine interoperable Systemarchitektur mit festgelegten Schnittstellen setzen.“

Hintergrund

Hintergrund

Das Dokumentenpaket wurde von der Selbstverwaltung in Abstimmung mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI) entwickelt. 

Nach dem Gesetzentwurf zum TSVG sind die gesetzlichen Krankenkassen verpflichtet, ihren Versicherten spätestens ab dem 1. Januar 2021 eine von der gematik zugelassene elektronische Patientenakte zur Verfügung zu stellen.

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